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Rückbau B96a und Fußgängertunnel in Berlin Schöneweide

Mit Eröffnung der A113 wurde festgelegt, dass die parallel verlaufende Stadtstraße Michael-Brückner-Str./Adlergestell (B96a) zurückgebaut werden soll. Dies ist bis heute nicht geschehen und hat Einfluss auf die geplante Umgestaltung des Vorplatzes S-Bhf. Schöneweide. Ein Rückbau der Straße auf 2 Fahrspuren je Richtung (auf dem gesamten Straßenzug) ermöglicht mehr Freiraum für Radfahrer und Fußgänger. Zudem könnte (und sollte) der derzeit nicht nutzbare Fußgängertunnel zum Bahnhof z.B. zum Fahrradparkhaus umgebaut werden. Eine 4-spurige, ampelgeführte und behindertengerechte Straßenquerung ist eine Erleichterung für die Anwohner und Bahnnutzer. Die Bezirkspolitiker und eine BI stehen hinter diesen Forderungen, die Zuständigkeit liegt jedoch beim Senat. Eine entsprechende Email-Anfrage an die Senatorin blieb leider unbeantwortet

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  • Datum
    5. Februar 2020
  • Frist
    7. März 2020
  • Ein:e Follower:in
Klaus Wittke
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An Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt Details
Von
Klaus Wittke
Betreff
Rückbau B96a und Fußgängertunnel in Berlin Schöneweide [#179393]
Datum
5. Februar 2020 16:34
An
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Status
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Eröffnung der A113 wurde festgelegt, dass die parallel verlaufende Stadtstraße Michael-Brückner-Str./Adlergestell (B96a) zurückgebaut werden soll. Dies ist bis heute nicht geschehen und hat Einfluss auf die geplante Umgestaltung des Vorplatzes S-Bhf. Schöneweide. Ein Rückbau der Straße auf 2 Fahrspuren je Richtung (auf dem gesamten Straßenzug) ermöglicht mehr Freiraum für Radfahrer und Fußgänger. Zudem könnte (und sollte) der derzeit nicht nutzbare Fußgängertunnel zum Bahnhof z.B. zum Fahrradparkhaus umgebaut werden. Eine 4-spurige, ampelgeführte und behindertengerechte Straßenquerung ist eine Erleichterung für die Anwohner und Bahnnutzer. Die Bezirkspolitiker und eine BI stehen hinter diesen Forderungen, die Zuständigkeit liegt jedoch beim Senat. Eine entsprechende Email-Anfrage an die Senatorin blieb leider unbeantwortet
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Wittke Anfragenr: 179393 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179393 Postanschrift Klaus Wittke << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Wittke

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