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Rückbau von Windkraftanlagen

Wie möchte das Umweltminesterium den drohenden Rückbau von funktionierenden Windkraftanlagen verhindern, der bevorsteht, da sich das betreiben der Windkraftanlagen nach Auslaufen der Förderungen für die Betreiber nicht mehr lohnt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Januar 2020
  • Frist
    11. Februar 2020
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Arne Dirksen-Thedens
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie möchte …
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Dirksen-Thedens
Betreff
Rückbau von Windkraftanlagen [#173689]
Datum
9. Januar 2020 02:51
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie möchte das Umweltminesterium den drohenden Rückbau von funktionierenden Windkraftanlagen verhindern, der bevorsteht, da sich das betreiben der Windkraftanlagen nach Auslaufen der Förderungen für die Betreiber nicht mehr lohnt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Dirksen-Thedens Anfragenr: 173689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173689 Postanschrift Arne Dirksen-Thedens << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Dirksen-Thedens
Arne Dirksen-Thedens
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückbau von Windkraftanlagen“ vom 09.01.…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
Arne Dirksen-Thedens
Betreff
AW: Rückbau von Windkraftanlagen [#173689]
Datum
11. Februar 2020 13:09
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückbau von Windkraftanlagen“ vom 09.01.2020 (#173689) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Arne Dirksen-Thedens Anfragenr: 173689 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173689 Postanschrift Arne Dirksen-Thedens << Adresse entfernt >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Dirksen-Thedens, vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines Büroversehens ist eine Antwort e…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
Rückbau von Windkraftanlagen [#173689]
Datum
19. Juni 2020 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dirksen-Thedens, vielen Dank für Ihre Anfrage. Aufgrund eines Büroversehens ist eine Antwort erst jetzt möglich. Diese Umstände bitten wir zu entschuldigen. Der Weiterbetrieb von Windenergieanlagen an Land ist vor allem dort im Interesse des Klimaschutzes, wo ein Ersatz durch neue, leistungsstärkere Anlagen nicht möglich ist. Im Falle eines Ersatzes durch eine Neuanlage (Repowering) besteht nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz grundsätzlich ein Anspruch auf Förderung. Sollte ein Ersatz am bisherigen Standort aufgrund planungs-oder genehmigungsrechtlicher Hemmnisse nicht möglich sein, ist ein Weiterbetrieb unter Direktvermarktung des erzeugten Stroms möglich. Die betriebswirtschaftliche Rentabilität ist damit eine Frage der individuellen Betriebskosten der Anlage einerseits und des auf dem Strommarkt erzielbaren Vermarktungspreises andererseits. Im Interesse des Klimaschutzes setzt sich das BMU für den grundsätzlichen Weiterbetrieb von Anlagen dort ein, wo ein Repowering nicht möglich ist. Federführend zuständig für Fragen der Erneuerbaren Energien ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Mit freundlichen Grüßen