Rückfallraten nach Bundesländern
In der Studie:
"Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen",
welche von Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und seiner Mitarbeiterin Sabine Hohmann-Fricke vom Institut für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen durchgeführt wird und durch das Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde,
werden unter Punkt "7.2.Differenzierung der Rückfallraten nach Bundesländern" die Rückfallraten nicht den jeweiligen Bundesländern zugeordnet, lediglich eine Zusammenfassung wird vorgelegt, mit folgender Begründung:
"Da die Eintragungen des Bundeszentralregisters die Kennzeichnung des Bundeslandes, in dem die
gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, enthalten, ist es im Prinzip möglich, die Ergebnisse der
Rückfalluntersuchung länderspezifisch aufzubereiten. Eine Analyse der länderspezifischen Abweichungen der Rückfallraten setzt allerdings eine sorgfältige Recherche der Hintergründe voraus, die den Umfang der vorliegenden Studie und die Auswertungsmöglichkeiten der zugrunde liegenden Datenbasis bei Weitem übersteigen würde. Aus diesem Grund werden hier nicht die länderbezogenen Einzelergebnisse dargestellt, vielmehr werden die Länderergebnisse lediglich unter Angabe der Spannbreite (Minimum/Maximum) präsentiert, damit deutlich wird, dass die Rückfallraten eine erhebliche Schwankungsbreite im Bundesgebiet aufweisen."
Da die einzelnen Länderergebnisse zur Berechnung der gennanten "Spannbreite (Minimum/Maximum)" vorgelegen haben müssen, bitte ich hiermit um Zusendung der Länderergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesland.
Spezifischer gesagt: Ich bitte um Zusendung der Rückfallquoten der einzelnen Bundesländer, welche verwendet wurden, um die in der oben genannten Studie aufgeführten Zahlen zu berechnen.
Vielen Dank im Vorraus!
Information nicht vorhanden
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Datum25. Januar 2017
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28. Februar 2017
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