Rückfallraten nach Bundesländern

In der Studie:

"Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen",

welche von Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und seiner Mitarbeiterin Sabine Hohmann-Fricke vom Institut für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen durchgeführt wird und durch das Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde,

werden unter Punkt "7.2.Differenzierung der Rückfallraten nach Bundesländern" die Rückfallraten nicht den jeweiligen Bundesländern zugeordnet, lediglich eine Zusammenfassung wird vorgelegt, mit folgender Begründung:

"Da die Eintragungen des Bundeszentralregisters die Kennzeichnung des Bundeslandes, in dem die
gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, enthalten, ist es im Prinzip möglich, die Ergebnisse der
Rückfalluntersuchung länderspezifisch aufzubereiten. Eine Analyse der länderspezifischen Abweichungen der Rückfallraten setzt allerdings eine sorgfältige Recherche der Hintergründe voraus, die den Umfang der vorliegenden Studie und die Auswertungsmöglichkeiten der zugrunde liegenden Datenbasis bei Weitem übersteigen würde. Aus diesem Grund werden hier nicht die länderbezogenen Einzelergebnisse dargestellt, vielmehr werden die Länderergebnisse lediglich unter Angabe der Spannbreite (Minimum/Maximum) präsentiert, damit deutlich wird, dass die Rückfallraten eine erhebliche Schwankungsbreite im Bundesgebiet aufweisen."

Da die einzelnen Länderergebnisse zur Berechnung der gennanten "Spannbreite (Minimum/Maximum)" vorgelegen haben müssen, bitte ich hiermit um Zusendung der Länderergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesland.
Spezifischer gesagt: Ich bitte um Zusendung der Rückfallquoten der einzelnen Bundesländer, welche verwendet wurden, um die in der oben genannten Studie aufgeführten Zahlen zu berechnen.

Vielen Dank im Vorraus!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    25. Januar 2017
  • Frist
    28. Februar 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Studie: …
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückfallraten nach Bundesländern [#20074]
Datum
25. Januar 2017 15:25
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Studie: "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen", welche von Prof. Dr. Jörg-Martin Jehle und seiner Mitarbeiterin Sabine Hohmann-Fricke vom Institut für Kriminalwissenschaften der Juristischen Fakultät der Universität Göttingen durchgeführt wird und durch das Bundesministerium der Justiz in Auftrag gegeben wurde, werden unter Punkt "7.2.Differenzierung der Rückfallraten nach Bundesländern" die Rückfallraten nicht den jeweiligen Bundesländern zugeordnet, lediglich eine Zusammenfassung wird vorgelegt, mit folgender Begründung: "Da die Eintragungen des Bundeszentralregisters die Kennzeichnung des Bundeslandes, in dem die gerichtliche Entscheidung getroffen wurde, enthalten, ist es im Prinzip möglich, die Ergebnisse der Rückfalluntersuchung länderspezifisch aufzubereiten. Eine Analyse der länderspezifischen Abweichungen der Rückfallraten setzt allerdings eine sorgfältige Recherche der Hintergründe voraus, die den Umfang der vorliegenden Studie und die Auswertungsmöglichkeiten der zugrunde liegenden Datenbasis bei Weitem übersteigen würde. Aus diesem Grund werden hier nicht die länderbezogenen Einzelergebnisse dargestellt, vielmehr werden die Länderergebnisse lediglich unter Angabe der Spannbreite (Minimum/Maximum) präsentiert, damit deutlich wird, dass die Rückfallraten eine erhebliche Schwankungsbreite im Bundesgebiet aufweisen." Da die einzelnen Länderergebnisse zur Berechnung der gennanten "Spannbreite (Minimum/Maximum)" vorgelegen haben müssen, bitte ich hiermit um Zusendung der Länderergebnisse, aufgeschlüsselt nach Bundesland. Spezifischer gesagt: Ich bitte um Zusendung der Rückfallquoten der einzelnen Bundesländer, welche verwendet wurden, um die in der oben genannten Studie aufgeführten Zahlen zu berechnen. Vielen Dank im Vorraus!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Justiz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 zu: - 1451/6II-Z3 76/2017 Sehr geehrtAntragste…
Von
Bundesministerium der Justiz
Betreff
Rückfallraten nach Bundesländern [#20074]
Datum
30. Januar 2017 14:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Az.: Z B 7 zu: - 1451/6II-Z3 76/2017 Sehr geehrtAntragsteller/in nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder nach Maßgabe des IFG gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Nach § 2 Absatz 1 Satz 1 IFG ist eine amtliche Information jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung. Dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegt lediglich das Ergebnis der Studie "Legalbewährung nach strafrechtlichen Sanktionen" vor, das veröffentlicht ist und auf das Sie selbst bereits verwiesen haben. Weitergehende Aufschlüsselungen sind im BMJV nicht vorhanden. Die von Ihnen mit E-Mail über fragdenstaat.de erbetenen einzelnen Länderergebnisse können Ihnen daher auch nicht übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen