Rückforderungen/Verrechnungen Gierso BoardingHaus GmbH und die PeWoBe GmbH, Verschriftlichung der Veträge

1. Alle Dokumente und Korrespondenzen betreffend der in den Jahren 2013 und 2014 gestellten Rückforderungen an die Gierso BoardingHaus GmbH ("rund 70.000 Euro") und die PeWoBe GmbH ("rund 100.840 Euro"). Wann, wieso und für was wurden diese Rückforderungen gestellt, und auf wessen Veranlassung geschah dies?

2. Aktenvermerke, die den Entscheidungsprozess dokumentieren, der dazu führte, dass Ende 2013, Anfang 2014 innerhalb kürzester Zeit Verträge für zahlreiche Heime verschriftlicht wurden. Wer entschied dies, und was waren die Gründe? Was veranlasste das LAGeSo von seiner zuvor eingenommenen Position abzurücken, dass schriftliche Verträge wegen einer Notsituation weder möglich noch nötig seien?

3. Dokumente bzw. Aktenkommunikation, aus der hervorgeht, warum 2013 die Stelle der Heimprüferin für den Aufgabenbereich der BUL für mehrere Monate nicht besetzt war und nicht besetzt werden konnte, und warum diese Stelle dann im November 2013 plötzlich besetzt wurde, und auf wessen Veranlassung dies geschah.

4. Alle Dokumente im Zeitraum 2012-2014, aus denen hervorgeht, dass Forderungen der Gierso GmbH oder PeWoBe GmbH beglichen wurden, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestand, bzw. ohne dass deren Berechtigung für das LAGeSo vollständig nachvollziehbar war. Dies muss mindestens das Schreiben des LAGeSo vom 5. Juli 2013 zur Rognitzstraße umfassen, das in der B.Z. vom 11.11. erwähnt und später auszugsweise über Twitter veröffentlicht wurde - nicht nachvollziehbare Mehrkosten wurden dort “wegen unserer guten geschäftlichen Beziehung” anerkannt. Eine Suche dürfte nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, da die Akten ja bereits von der Innenrevision gesichtet wurden.

Zur Begründung, warum die Herausgabe der Informationen trotz eventueller Bedenken nötig ist, verweise ich auf die Begründung zu den Anfragen vom 19.5.2014 sowie 12.12.2014.
Die Anfrage wird für die Neue Nachbarschaft // Moabit und Neue Heimat e.V. gestellt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    18. Dezember 2014
  • Frist
    20. Januar 2015
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Tobias Weihmann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wü…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
Rückforderungen/Verrechnungen Gierso BoardingHaus GmbH und die PeWoBe GmbH, Verschriftlichung der Veträge [#8175]
Datum
18. Dezember 2014 02:38
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, zu Weihnachten wünsche ich mir Folgendes:
1. Alle Dokumente und Korrespondenzen betreffend der in den Jahren 2013 und 2014 gestellten Rückforderungen an die Gierso BoardingHaus GmbH ("rund 70.000 Euro") und die PeWoBe GmbH ("rund 100.840 Euro"). Wann, wieso und für was wurden diese Rückforderungen gestellt, und auf wessen Veranlassung geschah dies? 2. Aktenvermerke, die den Entscheidungsprozess dokumentieren, der dazu führte, dass Ende 2013, Anfang 2014 innerhalb kürzester Zeit Verträge für zahlreiche Heime verschriftlicht wurden. Wer entschied dies, und was waren die Gründe? Was veranlasste das LAGeSo von seiner zuvor eingenommenen Position abzurücken, dass schriftliche Verträge wegen einer Notsituation weder möglich noch nötig seien? 3. Dokumente bzw. Aktenkommunikation, aus der hervorgeht, warum 2013 die Stelle der Heimprüferin für den Aufgabenbereich der BUL für mehrere Monate nicht besetzt war und nicht besetzt werden konnte, und warum diese Stelle dann im November 2013 plötzlich besetzt wurde, und auf wessen Veranlassung dies geschah. 4. Alle Dokumente im Zeitraum 2012-2014, aus denen hervorgeht, dass Forderungen der Gierso GmbH oder PeWoBe GmbH beglichen wurden, ohne dass dafür eine rechtliche Grundlage bestand, bzw. ohne dass deren Berechtigung für das LAGeSo vollständig nachvollziehbar war. Dies muss mindestens das Schreiben des LAGeSo vom 5. Juli 2013 zur Rognitzstraße umfassen, das in der B.Z. vom 11.11. erwähnt und später auszugsweise über Twitter veröffentlicht wurde - nicht nachvollziehbare Mehrkosten wurden dort “wegen unserer guten geschäftlichen Beziehung” anerkannt. Eine Suche dürfte nicht viel Zeit in Anspruch nehmen, da die Akten ja bereits von der Innenrevision gesichtet wurden. Zur Begründung, warum die Herausgabe der Informationen trotz eventueller Bedenken nötig ist, verweise ich auf die Begründung zu den Anfragen vom 19.5.2014 sowie 12.12.2014. Die Anfrage wird für die Neue Nachbarschaft // Moabit und Neue Heimat e.V. gestellt.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Weihmann

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Tobias Weihmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rückforderungen/Verrechnungen Gierso Boar…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Tobias Weihmann
Betreff
AW: Rückforderungen/Verrechnungen Gierso BoardingHaus GmbH und die PeWoBe GmbH, Verschriftlichung der Veträge [#8175]
Datum
23. Januar 2015 01:40
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Rückforderungen/Verrechnungen Gierso BoardingHaus GmbH und die PeWoBe GmbH, Verschriftlichung der Veträge" vom 18.12.2014 (#8175) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Tobias Weihmann Anfragenr: 8175 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Tobias Weihmann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>