Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im mir vorliegenden Entwurf des TSVG soll die elektronische Patienakte flächendeckend inklusive der Nutzbarkeit über mobile Geräte wie Smartphones ermöglicht werden.

Wie wird hierbei nachweislich garantiert, dass die Daten sicher aufbewahrt werden? Gerade die langfristige Speicherung höchstsensibler Daten wie Patientendaten ist ja ein hochriskantes Vorhaben.

Welche Möglichkeiten hat der Patient der elektronischen Speicherung seiner Daten zu widersprechen?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    21. Januar 2019
  • Frist
    23. Februar 2019
  • Ein:e Follower:in
Silvan Stein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im mir vorliegenden Entwurf des TSVG soll die elektr…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Silvan Stein
Betreff
Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit [#46810]
Datum
21. Januar 2019 11:04
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im mir vorliegenden Entwurf des TSVG soll die elektronische Patienakte flächendeckend inklusive der Nutzbarkeit über mobile Geräte wie Smartphones ermöglicht werden. Wie wird hierbei nachweislich garantiert, dass die Daten sicher aufbewahrt werden? Gerade die langfristige Speicherung höchstsensibler Daten wie Patientendaten ist ja ein hochriskantes Vorhaben. Welche Möglichkeiten hat der Patient der elektronischen Speicherung seiner Daten zu widersprechen? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Silvan Stein <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Silvan Stein
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückfrage zum "Terminservice- und Versorg…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Silvan Stein
Betreff
AW: Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit [#46810]
Datum
23. Februar 2019 10:11
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückfrage zum "Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) betreffend der Datensicherheit“ vom 21.01.2019 (#46810) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Silvan Stein Anfragenr: 46810 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Silvan Stein << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>