Rückführung Ali B. - Kommunikation BMI / BPol

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

sämtliche Kommunikation zwischen der BPol und dem BMI bezüglich der durch die BPol im Juni 2018 durchgeführte "Rückführung" des Mordverdächtigen "Ali B." von Erbil/Arbil nach Frankfurt.

Unter Kommunikation verstehe ich schriftliche Mitteilungen (inklusive E-Mail etc.) wie auch Gesprächsnotizen zu Telefongesprächen und Treffen.

Ich beschränke meinen Antrag auf Dokumente, welche vor oder im Verlaufe der Rückführung (aber nicht nach Abschluss der Rückführung) erstellt wurden.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. I

ch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Juni 2018
  • Frist
    14. Juli 2018
  • Ein:e Follower:in
Michael Bimmler
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Kommunikatio…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Rückführung Ali B. - Kommunikation BMI / BPol [#30763]
Datum
12. Juni 2018 17:42
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Kommunikation zwischen der BPol und dem BMI bezüglich der durch die BPol im Juni 2018 durchgeführte "Rückführung" des Mordverdächtigen "Ali B." von Erbil/Arbil nach Frankfurt. Unter Kommunikation verstehe ich schriftliche Mitteilungen (inklusive E-Mail etc.) wie auch Gesprächsnotizen zu Telefongesprächen und Treffen. Ich beschränke meinen Antrag auf Dokumente, welche vor oder im Verlaufe der Rückführung (aber nicht nach Abschluss der Rückführung) erstellt wurden. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. I ch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimmler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundespolizeipräsidium
WG: Rückführung Ali B.-Kommunikation BMI/BPol (303763) 71- 10 00 11-0003-18-21 Sehr geehrter Herr Bimmler, ich be…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Rückführung Ali B.-Kommunikation BMI/BPol (303763)
Datum
31. Juli 2018 09:36
Status
Warte auf Antwort
71- 10 00 11-0003-18-21 Sehr geehrter Herr Bimmler, ich bestätige den Eingang Ihres o.g. Antrages. Der Antrag ist am 30. Juli 2018 bei der IFG-Anträge bearbeitenden Stelle eingegangen. Der elektronisch zugesandte Antrag wurde zunächst automatisch im "Spamfilter" abgelegt. Ich werde unaufgefordert auf die Angelegenheit zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Michael Bimmler
Re: WG: Rückführung Ali B.-Kommunikation BMI/BPol (303763) [#30763] Sehr geehrt<< Anrede >> besten Da…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
Re: WG: Rückführung Ali B.-Kommunikation BMI/BPol (303763) [#30763]
Datum
2. August 2018 18:41
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> besten Dank für Ihre Nachricht (Ihr Zeichen 71- 10 00 11-0003-18-21) vom 31. Juli 2018. Sie schreiben, dass die Nachricht erst am 30. Juli 2018 bei der IFG-Stelle Ihrer Behörde eingegangen sei und zuvor automatisch im Spamfilter "abgelegt" worden. Ich darf zunächst darauf hinweisen, dass die Nachricht nachweislich am 12. Juni 2018 per E-Mail versandt wurde. Von einem Eingang der Nachricht ist somit (unter Berücksichtigung von Dienstschluss etc.) jedenfalls per 13. Juni 2018 auszugehen. Nach erneuter Durchsicht der Nachricht bin ich der Ansicht, dass diese keine Wörter oder Phrasen enthält, welche üblicherweise von einem Spam-Filter beanstandet würden. Die anscheinende Fehlprogrammierung bzw. Fehlkonfiguration des von Ihrer Behörde verwendeten Spamfilters muss ich mir als Gesuchsteller nicht zuschreiben lassen. Des weiteren erstaunt es mich, dass eine Nachricht, die im Spamfilter "abgelegt wurde" dann erst mehr als 6 Wochen später wieder aufgefunden wurde. Wenn denn ein Spam-Filter von einer Behörde verwendet wird und dieser so "scharf" eingestellt wurde, dass auch IFG-Anfragen ohne jeglichen Spamfilter-relevante Inhalt davon erfasst werden könnte, muss die empfangende Behörde jedenfalls die Spamfilter-Ablage regelmässig prüfen, m.M.n. zumindest einmal pro Woche. Eine frühere Nachfrage war meinerseits (trotz Ablauf der IFG-Frist) noch nicht erfolgt, da ich auf einen allenfalls per Post versandten Bescheid gewartet hatte und den etwas längeren Postlauf nach Grossbritannien in Kauf nahm. Ich bin aber nicht damit einverstanden, falls Ihre Behörde den 30. Juli als Zustellungsdatum bzw. Eingangsdatum des IFG-Gesuchs notiert hätte. Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Stellungnahme. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 30763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Michael Bimmler
AW: Re: WG: Rückführung Ali B.-Kommunikation BMI/BPol (303763) [#30763] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
Michael Bimmler
Betreff
AW: Re: WG: Rückführung Ali B.-Kommunikation BMI/BPol (303763) [#30763]
Datum
25. August 2018 19:29
An
Bundespolizeipräsidium
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihr Zeichen 71- 10 00 11-0003-18-21 Aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Auskunft des BMI zu ähnlichem Sachverhalt, ziehe ich meine IFG-Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Michael Bimmler Anfragenr: 30763 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Michael Bimmler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>