Rückführung Ali B. - Kommunikation BMI / BPol
Antrag nach dem IFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Kommunikation zwischen der BPol und dem BMI bezüglich der durch die BPol im Juni 2018 durchgeführte "Rückführung" des Mordverdächtigen "Ali B." von Erbil/Arbil nach Frankfurt.
Unter Kommunikation verstehe ich schriftliche Mitteilungen (inklusive E-Mail etc.) wie auch Gesprächsnotizen zu Telefongesprächen und Treffen.
Ich beschränke meinen Antrag auf Dokumente, welche vor oder im Verlaufe der Rückführung (aber nicht nach Abschluss der Rückführung) erstellt wurden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. I
ch widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage wurde zurückgezogen
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Datum12. Juni 2018
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14. Juli 2018
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