Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets

Die Koordinatoren des Kreises Lippe in o.g. Sache bestätigten mir, dass die Gemeinde Dörentrup Fördermittel in Höhe von 170.000€ bei heute noch bestehender Unterversorgung ganzer Ortsteile an den Bund zurückgegeben habe.
Man gibt ein "Interessensbekundungsverfahren" (Zettelsammlung) an.
1. Der Kreis Lippe benennt in diesem kuriosen "Verfahren" ein "Interesse" mit 50 Prozent!
Per Dringlichkeitsverfahren fertigte die Verwaltung Dörentrup eine Beschlussvorlage für die Politik an, in der von 25 Prozent die Rede ist. Die Fördermittel wurden so zurückgegeben.
Damit ist die "Zettelwirtschaft" ein wesentlicher Teil zur Nachvollziehbarkeit kommunalen Handelns geworden. Wie kann die Richtigkeit der tatsächlichen "Zettelergebebnisse" als Grundlage des politischen Beschlusses bei Beibehaltung der Unterversorgung nachgewiesen werden?
2. Die Fördermittel waren zweckgebunden.
Welche realen und nachvollziehbaren Gründe gab es, dass die Gemeinde Dörentrup darüber entschied, welche Haushalte versorgt werden und welche eben nicht?

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  • Datum
    25. März 2021
  • Frist
    27. April 2021
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Ulrich Beinke
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets [#216677]
Datum
25. März 2021 21:16
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Koordinatoren des Kreises Lippe in o.g. Sache bestätigten mir, dass die Gemeinde Dörentrup Fördermittel in Höhe von 170.000€ bei heute noch bestehender Unterversorgung ganzer Ortsteile an den Bund zurückgegeben habe. Man gibt ein "Interessensbekundungsverfahren" (Zettelsammlung) an. 1. Der Kreis Lippe benennt in diesem kuriosen "Verfahren" ein "Interesse" mit 50 Prozent! Per Dringlichkeitsverfahren fertigte die Verwaltung Dörentrup eine Beschlussvorlage für die Politik an, in der von 25 Prozent die Rede ist. Die Fördermittel wurden so zurückgegeben. Damit ist die "Zettelwirtschaft" ein wesentlicher Teil zur Nachvollziehbarkeit kommunalen Handelns geworden. Wie kann die Richtigkeit der tatsächlichen "Zettelergebebnisse" als Grundlage des politischen Beschlusses bei Beibehaltung der Unterversorgung nachgewiesen werden? 2. Die Fördermittel waren zweckgebunden. Welche realen und nachvollziehbaren Gründe gab es, dass die Gemeinde Dörentrup darüber entschied, welche Haushalte versorgt werden und welche eben nicht?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 216677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216677/ Postanschrift Ulrich Beinke << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke
Kommunalverwaltung Dörentrup
-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Veldink, Friso (Gemeinde Dörentrup) Gesendet: Freitag, 26. März 2021 12:20…
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
WG: Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets [#216677]
Datum
31. März 2021 13:08
Status
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Veldink, Friso (Gemeinde Dörentrup) Gesendet: Freitag, 26. März 2021 12:20 An: Info (Gemeinde Dörentrup) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets [#216677] Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der Mail und wir werden Ihnen unaufgefordert und fristgerecht eine entsprechenden Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dörentrup
WG: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679] -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: …
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
WG: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679]
Datum
31. März 2021 13:08
Status
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Veldink, Friso (Gemeinde Dörentrup) Gesendet: Freitag, 26. März 2021 12:21 An: Info (Gemeinde Dörentrup) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679] Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der Mail und wir werden Ihnen unaufgefordert und fristgerecht eine entsprechenden Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dörentrup
WG: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679] -----Ursprüngliche Nachricht----- Von: …
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
WG: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679]
Datum
31. März 2021 13:09
Status
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-----Ursprüngliche Nachricht----- Von: Veldink, Friso (Gemeinde Dörentrup) Gesendet: Freitag, 26. März 2021 12:22 An: Info (Gemeinde Dörentrup) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: öffentlich oder nicht öffentlich? was denn nun Herr Veldink? [#216679] Sehr geehrter Herr Beinke, hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang der Mail und wir werden Ihnen unaufgefordert und fristgerecht eine entsprechenden Antwort zukommen lassen. Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dörentrup
Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
AW: Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets [#216677]
Datum
16. April 2021 12:52
Status
Warte auf Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Kommunalverwaltung Dörentrup
Mit freundlichen Grüßen
Von
Kommunalverwaltung Dörentrup
Betreff
AW: Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets [#216677]
Datum
16. April 2021 13:48
Status
Warte auf Antwort
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Ulrich Beinke
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich ausdrücklich bei Frag den Staat. Ich werde zur nächsten Statusfestl…
An Kommunalverwaltung Dörentrup Details
Von
Ulrich Beinke
Betreff
AW: Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets [#216677]
Datum
25. April 2021 16:33
An
Kommunalverwaltung Dörentrup
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bedanke mich ausdrücklich bei Frag den Staat. Ich werde zur nächsten Statusfestlegung den Fall niederlegen. Ein Wort noch: Manchmal ist es besser, die Dinge "ruhen" zu lassen. Der Glaube an die Demokratie ist mir wichtiger!!! ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke ... Mit freundlichen Grüßen Ulrich Beinke Anfragenr: 216677 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/216677/