Rückgabe der Fördermittel des Bundes zum Ausbau des schnellen Internets
Die Koordinatoren des Kreises Lippe in o.g. Sache bestätigten mir, dass die Gemeinde Dörentrup Fördermittel in Höhe von 170.000€ bei heute noch bestehender Unterversorgung ganzer Ortsteile an den Bund zurückgegeben habe.
Man gibt ein "Interessensbekundungsverfahren" (Zettelsammlung) an.
1. Der Kreis Lippe benennt in diesem kuriosen "Verfahren" ein "Interesse" mit 50 Prozent!
Per Dringlichkeitsverfahren fertigte die Verwaltung Dörentrup eine Beschlussvorlage für die Politik an, in der von 25 Prozent die Rede ist. Die Fördermittel wurden so zurückgegeben.
Damit ist die "Zettelwirtschaft" ein wesentlicher Teil zur Nachvollziehbarkeit kommunalen Handelns geworden. Wie kann die Richtigkeit der tatsächlichen "Zettelergebebnisse" als Grundlage des politischen Beschlusses bei Beibehaltung der Unterversorgung nachgewiesen werden?
2. Die Fördermittel waren zweckgebunden.
Welche realen und nachvollziehbaren Gründe gab es, dass die Gemeinde Dörentrup darüber entschied, welche Haushalte versorgt werden und welche eben nicht?
Anfrage eingeschlafen
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Datum25. März 2021
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27. April 2021
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