Rückgabe grauer Reisepass bei Verlängerung des Aufenthaltstittels eines Menschen aus Somalia mit subsidiärem Schutz

Hallo,
aufgrund welcher Arbeitsanweisung bzw Gesetzesgrundlage wird die Aushändigung eines verlängerten Aufenthaltstitels bei subsidiären Schutz eines somalischen Flüchtlings von der Rückgabe des vor einem Jahr ausgestellten deutschen grauen Reisepassersatzdokumentes (welches noch 2 Jahr gültig ist ) abhängigig gemacht.

Wie geht dies mit §3 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz einher, nachdem Ausländer sich nur im Bundesgebiet aufhalten dürfen, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Februar 2018
  • Frist
    13. März 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, aufgrund …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückgabe grauer Reisepass bei Verlängerung des Aufenthaltstittels eines Menschen aus Somalia mit subsidiärem Schutz [#26508]
Datum
9. Februar 2018 16:37
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, aufgrund welcher Arbeitsanweisung bzw Gesetzesgrundlage wird die Aushändigung eines verlängerten Aufenthaltstitels bei subsidiären Schutz eines somalischen Flüchtlings von der Rückgabe des vor einem Jahr ausgestellten deutschen grauen Reisepassersatzdokumentes (welches noch 2 Jahr gültig ist ) abhängigig gemacht. Wie geht dies mit §3 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz einher, nachdem Ausländer sich nur im Bundesgebiet aufhalten dürfen, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrags. Ich vermute bei Ihrer Anfrage, dass…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Rückgabe grauer Reisepass bei Verlängerung des Aufenthaltstittels eines Menschen aus Somalia mit subsidiärem Schutz [#26508]
Datum
9. Februar 2018 16:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich den Erhalt Ihres Antrags. Ich vermute bei Ihrer Anfrage, dass es sich um einen konkreten Einzelfall handelt und Sie den betroffenen Flüchtling aus Somalia betreuen. Falls dem so ist wäre es zielführender, wenn Sie mir den Namen und unser Aktenzeichen nennen können sowie eine auf Sie lautende Vollmacht. Dadurch könnte ich Rücksprache mit dem entsprechenden Fachbereich halten kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> laut Bescheid vom 12.12.2016-Sk ist das Gesc…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Rückgabe grauer Reisepass bei Verlängerung des Aufenthaltstittels eines Menschen aus Somalia mit subsidiärem Schutz [#26508]
Datum
12. Februar 2018 09:39
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrt<< Anrede >> laut Bescheid vom 12.12.2016-Sk ist das Geschäftszeichen 5836763-273. Meinen Sie das? Die Vollmacht sende ich Ihnen als Anhang in einer weiteren Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 26508 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an mich zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Ic…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Rückgabe grauer Reisepass bei Verlängerung des Aufenthaltstittels eines Menschen aus Somalia mit subsidiärem Schutz [#26508]
Datum
23. Februar 2018 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage, die an mich zur Beantwortung weitergeleitet wurde. Ich bitte um Ihr Verständnis, dass das Bundesamt in diesem Fall, in dem es sich um eine ausländerrechtliche Angelegenheit handelt, nicht weiterhelfen kann, da hier die Zuständigkeit bei der Ausländerbehörde liegt. Ich empfehle daher, dass Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde der Kreisverwaltung Mainz-Bingen wenden. Sollten Sie künftig weitere Fragen haben, können Sie sich gerne jederzeit an das Bundesamt wenden. Sofern wir im Rahmen unserer Möglichkeiten unterstützen können, helfen wir Ihnen gerne weiter. Mit freundlichen Grüßen