Rückgabe grauer Reisepass bei Verlängerung des Aufenthaltstittels eines Menschen aus Somalia mit subsidiärem Schutz
Hallo,
aufgrund welcher Arbeitsanweisung bzw Gesetzesgrundlage wird die Aushändigung eines verlängerten Aufenthaltstitels bei subsidiären Schutz eines somalischen Flüchtlings von der Rückgabe des vor einem Jahr ausgestellten deutschen grauen Reisepassersatzdokumentes (welches noch 2 Jahr gültig ist ) abhängigig gemacht.
Wie geht dies mit §3 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz einher, nachdem Ausländer sich nur im Bundesgebiet aufhalten dürfen, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen, sofern sie von der Passpflicht nicht durch Rechtsverordnung befreit sind?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum9. Februar 2018
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13. März 2018
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ich habe die unterschriebene Vollmacht gestern per Mail gesendet,.