Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS
In den
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ohne die Frequenzbereiche von 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz (VV BOS-Funk)"
unter
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…
heißt es:
"
5.3 Befristung
Für Funkanwendungen der BOS innerhalb der Frequenzbereiche von 34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz ist in den entsprechenden Einträgen des Frequenznutzungsplanes festgelegt, dass das Auslaufen der Frequenznutzungen im Rahmen eines Rückgabekonzeptes erfolgt.
Demnach können auch Details, wie z.B. die weitere Nutzung der analogen Kanäle für Sonderanwendungen berücksichtigt werden.
Aufgrund dieser Regelung ist grundsätzlich von einer Befristung der Frequenzzuteilung zur Nutzung von Frequenzen innerhalb eines der vorgenannten Bereichen abzusehen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Frequenzzuteilungen an Leistungserbringer nach Nr.4.7 für den Fall, dass die jeweils zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stelle ihre Zustimmung für die Dauer der Beauftragung zur Durchführung der Notfallrettung im Antrag auf Frequenzzuteilung befristet hat.
Die Frequenzzuteilung ist dann entsprechend dieser Frist ebenfalls zu befristen.
[...]
"
Ferner heißt es im Frequenzplan unter
https://www.bundesnetzagentur.de/Shared…
zu den oben geannten Frequenzbereichen jeweils:
"Die Frequenznutzungen enden nach Migration in das digitale Mobilfunknetz der BOS.
Das Auslaufen der analogen Nutzungen wird im Rahmen eines Rückgabekonzeptes festgelegt.
Dabei können auch Details, als auch die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS) berücksichtigt werden"
Meine Fragen:
1) Liegen bislang Rückgabekonzepte vor, nach denen das Auslaufen der Frequenznutzungen eines oder mehrerer der oben genannten Frequenzbereiche erfolgt ?
2) Die Nutzung der analogen Funkanwendungen der BOS in den oben genannten Frequenzbereichen ist aktuell sehr unterschiedlich.
So werden je nach Bundesland noch mehrere bis gar keine der oben genannten Frequenzbereiche für analogen Sprechfunk, analoge Zubringer-Dienste und/oder analoge bzw. digitale Alarmierung genutzt.
Strebt die Bundesnetzagentur hier ein bundeseinheitliches Rückgabekonzept an oder eher eine bundesland-spezifische Rückgabe von nicht mehr genutzen Frequenzbereichen ?
Vielen Dank.
Anfrage erfolgreich
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Datum4. April 2022
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7. Mai 2022
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