Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS

Anfrage an: Bundesnetzagentur

In den
"Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ohne die Frequenzbereiche von 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz (VV BOS-Funk)"
unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf?__blob=publicationFile&v=6
heißt es:
"
5.3 Befristung
Für Funkanwendungen der BOS innerhalb der Frequenzbereiche von 34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz ist in den entsprechenden Einträgen des Frequenznutzungsplanes festgelegt, dass das Auslaufen der Frequenznutzungen im Rahmen eines Rückgabekonzeptes erfolgt.
Demnach können auch Details, wie z.B. die weitere Nutzung der analogen Kanäle für Sonderanwendungen berücksichtigt werden.
Aufgrund dieser Regelung ist grundsätzlich von einer Befristung der Frequenzzuteilung zur Nutzung von Frequenzen innerhalb eines der vorgenannten Bereichen abzusehen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Frequenzzuteilungen an Leistungserbringer nach Nr.4.7 für den Fall, dass die jeweils zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stelle ihre Zustimmung für die Dauer der Beauftragung zur Durchführung der Notfallrettung im Antrag auf Frequenzzuteilung befristet hat.
Die Frequenzzuteilung ist dann entsprechend dieser Frist ebenfalls zu befristen.
[...]
"

Ferner heißt es im Frequenzplan unter
https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_Frequenzplan.pdf;jsessionid=07412D65DEDCC262C810D91AFA6D228C?__blob=publicationFile&v=3
zu den oben geannten Frequenzbereichen jeweils:
"Die Frequenznutzungen enden nach Migration in das digitale Mobilfunknetz der BOS.
Das Auslaufen der analogen Nutzungen wird im Rahmen eines Rückgabekonzeptes festgelegt.
Dabei können auch Details, als auch die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS) berücksichtigt werden"

Meine Fragen:
1) Liegen bislang Rückgabekonzepte vor, nach denen das Auslaufen der Frequenznutzungen eines oder mehrerer der oben genannten Frequenzbereiche erfolgt ?

2) Die Nutzung der analogen Funkanwendungen der BOS in den oben genannten Frequenzbereichen ist aktuell sehr unterschiedlich.
So werden je nach Bundesland noch mehrere bis gar keine der oben genannten Frequenzbereiche für analogen Sprechfunk, analoge Zubringer-Dienste und/oder analoge bzw. digitale Alarmierung genutzt.
Strebt die Bundesnetzagentur hier ein bundeseinheitliches Rückgabekonzept an oder eher eine bundesland-spezifische Rückgabe von nicht mehr genutzen Frequenzbereichen ?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. April 2022
  • Frist
    7. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In den "Verwaltu…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS [#245527]
Datum
4. April 2022 22:59
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In den "Verwaltungsvorschriften für Frequenzzuteilungen zur Nutzung von Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS-Funk) ohne die Frequenzbereiche von 380 MHz bis 385 MHz und 390 MHz bis 395 MHz (VV BOS-Funk)" unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Verwaltungsvorschriften/VV_BOS.pdf?__blob=publicationFile&v=6 heißt es: " 5.3 Befristung Für Funkanwendungen der BOS innerhalb der Frequenzbereiche von 34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz ist in den entsprechenden Einträgen des Frequenznutzungsplanes festgelegt, dass das Auslaufen der Frequenznutzungen im Rahmen eines Rückgabekonzeptes erfolgt. Demnach können auch Details, wie z.B. die weitere Nutzung der analogen Kanäle für Sonderanwendungen berücksichtigt werden. Aufgrund dieser Regelung ist grundsätzlich von einer Befristung der Frequenzzuteilung zur Nutzung von Frequenzen innerhalb eines der vorgenannten Bereichen abzusehen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Frequenzzuteilungen an Leistungserbringer nach Nr.4.7 für den Fall, dass die jeweils zuständige oberste Bundes- oder Landesbehörde oder die von ihr bestimmten Stelle ihre Zustimmung für die Dauer der Beauftragung zur Durchführung der Notfallrettung im Antrag auf Frequenzzuteilung befristet hat. Die Frequenzzuteilung ist dann entsprechend dieser Frist ebenfalls zu befristen. [...] " Ferner heißt es im Frequenzplan unter https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/20210114_Frequenzplan.pdf;jsessionid=07412D65DEDCC262C810D91AFA6D228C?__blob=publicationFile&v=3 zu den oben geannten Frequenzbereichen jeweils: "Die Frequenznutzungen enden nach Migration in das digitale Mobilfunknetz der BOS. Das Auslaufen der analogen Nutzungen wird im Rahmen eines Rückgabekonzeptes festgelegt. Dabei können auch Details, als auch die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS) berücksichtigt werden" Meine Fragen: 1) Liegen bislang Rückgabekonzepte vor, nach denen das Auslaufen der Frequenznutzungen eines oder mehrerer der oben genannten Frequenzbereiche erfolgt ? 2) Die Nutzung der analogen Funkanwendungen der BOS in den oben genannten Frequenzbereichen ist aktuell sehr unterschiedlich. So werden je nach Bundesland noch mehrere bis gar keine der oben genannten Frequenzbereiche für analogen Sprechfunk, analoge Zubringer-Dienste und/oder analoge bzw. digitale Alarmierung genutzt. Strebt die Bundesnetzagentur hier ein bundeseinheitliches Rückgabekonzept an oder eher eine bundesland-spezifische Rückgabe von nicht mehr genutzen Frequenzbereichen ? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245527/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesnetzagentur
Sehr Antragsteller/in bei der Einführung des digitalen BOS-Funks (TETRA-Digitalfunknetz) wurden den BOS zusätzlich…
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
WG: Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS [#245527]
Datum
7. April 2022 14:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in bei der Einführung des digitalen BOS-Funks (TETRA-Digitalfunknetz) wurden den BOS zusätzliche Frequenzen zur Verfügung gestellt, um das TETRA-Digitalfunknetz aufbauen zu können. Es war geplant, nach der erfolgreichen Migration des analogen BOS-Funks in das TETRA-Digitalfunknetz, die nicht mehr genutzten Frequenzzuteilungen des analogen BOS-Funk abzumelden. Dies wurde durch den Zusatz: „Die Frequenznutzungen enden nach Migration in das digitale Mobilfunknetz der BOS. Das Auslaufen der analogen Nutzungen wird im Rahmen eines Rückgabekonzeptes festgelegt. Dabei können auch Details, als auch die weitere Nutzung von erforderlichen Frequenzen der analogen Kanäle für Sonderanwendungen (bspw. Alarmierungsnetze der BOS) berücksichtigt werden“ für BOS-Frequenzen, die nicht für das TETRA-Digitalfunknetz genutzt werden, im Frequenzplan dokumentiert. Die polizeilichen BOS der meisten Länder und des Bundes haben den Großteil ihrer analogen Frequenznutzungen (Sprechfunk) abgemeldet. Es werden aber weiterhin Frequenzen in den nicht TETRA-Bereichen (34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz) von den polizeilichen BOS in allen Ländern und bundesweit genutzt. Bei den nichtpolizeilichen BOS haben wir die Situation, dass einige nichtpolizeiliche BOS keine finanziellen Mittel zur kompletten Umstellung des Sprechfunks auf TETRA-Funk zur Verfügung haben. Zusätzlich haben 14 Länder entschieden, für die Alarmierung weiterhin die nicht TETRA-Frequenzbereiche zu nutzen. Ebenso existieren alte Gebäudefunkanlagen, die noch analogen BOS Funk nutzen. Damit wird im Bereich dieser Gebäudefunkanlagen weiterhin analoger BOS Funk benötigt. Des Weiteren nutzen einige BOS den analogen BOS-Funk als Rückfallebene bei einem Ausfall des TETRA-Digitalfunknetzes (zuletzt bei der Flutkatastrophe im Ahrtal). D.h. die BOS nutzen die von Ihnen angefragten nicht TETRA-Frequenzbereiche (34,35 bis 39,85 MHz, 74,205 bis 87,265 MHz, 165,2 bis 173,99 MHz und 443,59375 bis 449,96875 MHz) weiterhin für unterschiedliche Funkanwendungen. Insgesamt sind aktuell rund 35.800 Frequenzzuteilungen in diesen BOS-Frequenzbereichen vergeben. Für das von Ihnen angefragte Rückgabekonzept ist das Bundesministeriums des Inneren und für Heimat (BMI) zuständig. Das BMI hat mit Planungen begonnen die Nutzung der nicht TETRA-Frequenzbereiche zu konsolidieren. D.h. die noch genutzten BOS Frequenzen der nicht TETRA-Bereiche sollen in den jeweiligen Frequenzbereichen zusammengelegt werden, um so Teile der einzelnen Frequenzbänder für andere BOS-Funkanwendungen nutzbar zu machen. Die Regelungen eines solchen Rückgabe-/Konsolidierungskonzeptes müssen bundesweit erfolgen, da davon neben den länderspezifischen BOS auch bundesweit agierende BOS betroffen sind. Laut §96 Absatz (4) Sätze 4. und 5. TKG müssen solche Konzepte vom BMI mit allen obersten Landesbehörden abgestimmt werden. D.h. diese Konzepte sind Aufgabe des BMI und der obersten Landesbehörden aller Länder. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführliche Antwort. M…
An Bundesnetzagentur Details
Von
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Betreff
AW: WG: Rückgabekonzepte für nicht mehr genutzte Frequenzbereiche von analogen Funkanwendungen der BOS [#245527]
Datum
8. April 2022 17:23
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für das Bearbeiten meiner Anfrage und die sehr ausführliche Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 245527 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/245527/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>