Rückgang Infektionszahlen + 7-Tage-Inzidenz steigt - wie kann das sein?

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Es kam in letzter Zeit häufiger vor, dass der Wert der Neuinfektionen im Vergleich zur Vorwoche abgenommen hat. Dennoch kam es zu einem Anstieg der 7-Tage-Inzidenz.

Beispielsweise wurden am Montag, den 03.05.2021 insgesamt 9160 Neuinfektionen vermeldet. Eine Woche zuvor, am Montag den 26.04.2021 waren es 11.907.
Trotz der Abnahme der Infektionszahlen, ist die 7-Tage-Inzidenz von 146,5 (am 02.05.2021) auf 146,9 (am 03.05.2021) gestiegen.

Mathematisch erschließt sich mir dies nicht. Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ein gleitender 7-Tage-Wert. Sobald ein neuer Tages-Wert vermeldet wird, wird dieser in die Berechnung einbezogen und der Vorwochenwert fällt aus der Berechnung heraus. Insgesamt muss es bei einem Wert, der niedriger als der Vorwochenwert ist, zu einer Absenkung der 7-Tage-Inzidenz kommen.

Nach Ihren Daten ist dies aber nicht so. Über eine Erklärung wäre ich sehr dankbar, da von der 7-Tage-Inzidenz Grundrechtseinschränkungen und Schulschließungen abhängig gemacht werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Mai 2021
  • Frist
    5. Juni 2021
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Dr. Julian Bergmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Es kam in letzter…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Dr. Julian Bergmann
Betreff
Rückgang Infektionszahlen + 7-Tage-Inzidenz steigt - wie kann das sein? [#219682]
Datum
3. Mai 2021 08:43
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Es kam in letzter Zeit häufiger vor, dass der Wert der Neuinfektionen im Vergleich zur Vorwoche abgenommen hat. Dennoch kam es zu einem Anstieg der 7-Tage-Inzidenz. Beispielsweise wurden am Montag, den 03.05.2021 insgesamt 9160 Neuinfektionen vermeldet. Eine Woche zuvor, am Montag den 26.04.2021 waren es 11.907. Trotz der Abnahme der Infektionszahlen, ist die 7-Tage-Inzidenz von 146,5 (am 02.05.2021) auf 146,9 (am 03.05.2021) gestiegen. Mathematisch erschließt sich mir dies nicht. Der 7-Tage-Inzidenzwert ist ein gleitender 7-Tage-Wert. Sobald ein neuer Tages-Wert vermeldet wird, wird dieser in die Berechnung einbezogen und der Vorwochenwert fällt aus der Berechnung heraus. Insgesamt muss es bei einem Wert, der niedriger als der Vorwochenwert ist, zu einer Absenkung der 7-Tage-Inzidenz kommen. Nach Ihren Daten ist dies aber nicht so. Über eine Erklärung wäre ich sehr dankbar, da von der 7-Tage-Inzidenz Grundrechtseinschränkungen und Schulschließungen abhängig gemacht werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dr. Julian Bergmann Anfragenr: 219682 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219682/ Postanschrift Dr. Julian Bergmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dr. Julian Bergmann
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.05.2021 Sehr geehrter Herr Dr. Bergmann, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.05.2021
Datum
3. Mai 2021 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. Bergmann, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0198. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 03.05.2021 (Az.: 2.13.04/0003#0198) Sehr geehrter Herr Dr. Bergmann, wir nehmen Bezug auf Ihre …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 03.05.2021 (Az.: 2.13.04/0003#0198)
Datum
7. Mai 2021 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Bergmann, wir nehmen Bezug auf Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 03.05.2021 und teilen Ihnen hierzu Folgendes: Wir verweisen auf die Erläuterungen in den täglichen Lageberichten des Robert Koch-Instituts (RKI) wird Ihre Frage erläutert (siehe „Hinweise zur Datenerfassung und -bewertung“ im Anhang) : https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Im Lagebericht des RKI vom 3.5.2021 (und im Dashboard) wurde die Zahl der bestätigten Fälle („neu“ übermittelte Fälle) mit 9.160 angegeben. Hier ist die Differenz zum Vortag angegeben. Die Differenz zum Vortag, so wie sie im Lagebericht und Dashboard ausgewiesen wird, bezieht sich auf das Datum, wann der Fall erstmals in der Berichterstattung des RKI veröffentlicht wird (Eingangsdatum am RKI). Es kann sein, dass z.B. durch Übermittlungsverzug dort auch Fälle enthalten sind, die ein Meldedatum vor mehr als 7 Tagen aufweisen. Gleichzeitig werden in der Differenz auch Fälle berücksichtigt, die aufgrund von Datenqualitätsprüfungen im Nachhinein gelöscht wurden. Von dieser Differenz kann daher nicht ohne weiteres auf die 7-Tage-Inzidenz geschlossen werden. Die Berechnung der 7-Tage-Inzidenz erfolgt auf Basis des Meldedatums, also dem Datum, an dem das lokale Gesundheitsamt Kenntnis über den Fall erlangt und ihn elektronisch erfasst hat. Für die heutige 7-Tage-Inzidenz werden die Fälle mit Meldedatum der letzten 7 Tage gezählt. Für die Berechnung der Inzidenzen werden die Daten der Bevölkerungsstatistik des Statistischen Bundesamtes mit Datenstand 31.12.2019 verwendet. Mit freundlichen Grüßen