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Rückkaufvertrag der Gebäude des Gängeviertels

Vertrag zum Rückkauf der Gebäude des "Gängeviertels" von der
Investorengruppe Hanzevast Mitte Dezember 2009 nebst Anlagen.

Antwort verspätet

  • Datum
    18. Januar 2013
  • Frist
    27. Februar 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückkaufvertrag der Gebäude des Gängeviertels
Datum
18. Januar 2013 19:12
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Vertrag zum Rückkauf der Gebäude des "Gängeviertels" von der Investorengruppe Hanzevast Mitte Dezember 2009 nebst Anlagen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Landesbetrieb für Immobilienmanagement und G…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Rückkaufvertrag der Gebäude des Gängeviertels
Datum
21. Januar 2013 15:24
Status
Unbekannt
Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe Ihre Anfrage an den zuständigen Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen weitergeleitet, an den Sie Ihre Anfrage auch schon direkt gerichtet hatten. Der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen wird Ihre Anfrage weiter bearbeiten und sich mit Ihnen direkt in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
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