Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen trotz hoher Inzidenzwerte

Das RKI hat die Empfehlung ausgesprochen ab einem Inzidenzwert von über 50 (pro 100 000 Einwohner/7-Tage) die Klassen zu verkleinern, um Abstände einhalten zu können. Der Freistaat Bayern folgt dieser Empfehlung nicht, obwohl die Inzidenzwerte im bayernweiten Schnitt dreimal so hoch sind und es immer mehr infizierte Schüler und Lehrer gibt. Studien belegen, dass Schüler genauso infiziert werden, jedoch oft asymphtomatisch sind. Weitergeben können sie die Infektion damit schon und halten damit die Infektionszahlen hoch. Eine Rückverfolgung einer Infektion ist aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter meist nicht möglich (s. dazu auch Bericht der Tagesschau von heute).

Wie erklärt sich die Entscheidung zum Regelbetrieb während eines Teil-Lockdowns? Jeder soll die Kontakte um 75 % vermindern, die Schüler müssen sie um 100 % erhöhen. Welcher Empfehlung wurde hier gefolgt?

Wie soll man vulnerable Gruppen schützen, wenn die Schüler, die mit Großeltern zusammen wohnen nicht geschützt werden?

Das kommende Winterwetter ist problematisch für die Lüftungssituation. Im Beruf gibt es Arbeitsschutzrichtlinien, die eine bestimmte Arbeitsumgebung einfordern. Gibt es für Schüler ebenfalls Richtlinien oder gibt es hier weniger Schutz?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. November 2020
  • Frist
    8. Dezember 2020
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das RKI hat die E…
An Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus Details
Von
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Betreff
Rückkehr zum Regelbetrieb an Schulen trotz hoher Inzidenzwerte [#202995]
Datum
5. November 2020 21:48
An
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das RKI hat die Empfehlung ausgesprochen ab einem Inzidenzwert von über 50 (pro 100 000 Einwohner/7-Tage) die Klassen zu verkleinern, um Abstände einhalten zu können. Der Freistaat Bayern folgt dieser Empfehlung nicht, obwohl die Inzidenzwerte im bayernweiten Schnitt dreimal so hoch sind und es immer mehr infizierte Schüler und Lehrer gibt. Studien belegen, dass Schüler genauso infiziert werden, jedoch oft asymphtomatisch sind. Weitergeben können sie die Infektion damit schon und halten damit die Infektionszahlen hoch. Eine Rückverfolgung einer Infektion ist aufgrund der Überlastung der Gesundheitsämter meist nicht möglich (s. dazu auch Bericht der Tagesschau von heute). Wie erklärt sich die Entscheidung zum Regelbetrieb während eines Teil-Lockdowns? Jeder soll die Kontakte um 75 % vermindern, die Schüler müssen sie um 100 % erhöhen. Welcher Empfehlung wurde hier gefolgt? Wie soll man vulnerable Gruppen schützen, wenn die Schüler, die mit Großeltern zusammen wohnen nicht geschützt werden? Das kommende Winterwetter ist problematisch für die Lüftungssituation. Im Beruf gibt es Arbeitsschutzrichtlinien, die eine bestimmte Arbeitsumgebung einfordern. Gibt es für Schüler ebenfalls Richtlinien oder gibt es hier weniger Schutz?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 202995 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/202995/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
II.1-BS4363.0/257/161 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen Sehr geehrteAntragsteller/in b…
Von
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Betreff
II.1-BS4363.0/257/161 Anfrage zum Umgang mit dem Coronavirus an bayerischen Schulen
Datum
23. November 2020 08:48
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
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13,1 KB


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