Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Oktober 2021
  • Frist
    13. November 2021
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es aktuel…
An Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
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Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230945]
Datum
11. Oktober 2021 13:34
An
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230945 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230945/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 11. Oktober 2021. Auf Ihre An…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte
Datum
13. Oktober 2021 16:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Schreibens vom 11. Oktober 2021. Auf Ihre Anfrage erhalten Sie gesondert Nachricht. Mit freundlichen Grüßen

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Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2021 Sehr Antragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage über die Plattform fragdenst…
Von
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage vom 11. Oktober 2021
Datum
11. November 2021 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in unter Bezug auf Ihre Anfrage über die Plattform fragdenstaat.de vom 11. Oktober 2021 erhalten Sie anbei folgende Antworten auf Ihre Fragen: 1.) Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Das Land Rheinland-Pfalz hat gemäß § 10a Landesbeamtenversorgungsgesetz (LBeamtVG) mit der „Versorgungsrücklage des Landes“ ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen eingerichtet, das zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen des Landes dient. 2.) Werden die Rücklagen für die Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Das Sondervermögen dient gemäß § 10a Abs. 5 LBeamtVG zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen des Landes und ist nach Maßgabe des Haushalts ausschließlich zu diesem Zweck einzusetzen. Zu den Versorgungsaufwendungen zählen auch Beihilfeleistungen für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. 3.) Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? Das Land kann nach Maßgabe des Haushalts Zuführungen an das Sondervermögen leisten (vgl. § 10a Abs. 4 LBeamtVG). Eine darüber hinausgehende gesetzliche Vorgabe zur Höhe und Dauer von Zuführungen an das Sondervermögen ist nicht vorhanden. 4.) In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Entsprechend der Zwecksetzung des Sondervermögens (siehe Antwort zu Frage 2) ist dieses ausschließlich zur Entlastung von Versorgungsaufwendungen des Landes nach Maßgabe des Haushalts einzusetzen. Ob und ggfs. wann die Rücklagen aufgelöst werden, ist zurzeit nicht bekannt. 5.) Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Der Vermögensstand des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“ belief sich für den Stichtag 31.12.2018 auf 530.390.218,27 € (vgl. die Haushaltsrechnung 2019, S. 674) und für den 31.12.2019 auf 537.231.705,87 € (vgl. die Haushaltsrechnung 2019, S. 674). Das Dokument ist auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz unter folgendem Link einsehbar: https://fm.rlp.de/fileadmin/fm/PDF-Datei/Finanzen/Landeshaushalt/Haushaltsrechnung/RLP_Haushaltsrechnung_2019__Datei_nicht_barrierefrei_.pdf Der Vermögensstand für den Stichtag 31.12.2020 sowie die dazugehörige Vermögensübersicht ist in der Haushaltsrechnung für das Jahr 2020 enthalten, welche voraussichtlich ab Januar 2022 auf der Internet-Seite des Ministeriums der Finanzen Rheinland-Pfalz einsehbar ist. 6.) Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Es existiert von Seiten des Ministeriums der Finanzen keine amtliche Berechnung einer sog. Nettorendite für die genannten Jahre. Für die stichtagsbezogene Höhe des Vermögensstands wird auf die Antwort zur vorangegangenen Frage verwiesen. 7.) Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilt sich die Anlage der Rücklagen (möglichst zum Stand 31.12.2020)? Wie viel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wie viel davon in deutsche Staatsanleihen? Wie viel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden? Das Anlagespektrum des Sondervermögens richtet sich nach § 10a Abs. 3 LBeamtVG sowie nach den Anlagerichtlinien für die Mittel des Sondervermögens „Versorgungsrücklage des Landes“ (einsehbar unter folgendem Link: https://dokumente.landtag.rlp.de/landtag/vorlagen/6311-V-17.pdf). Die Höhe der Investitionen in die verschiedenen Assetklassen können den o. g. Haushaltsrechnungen (vgl. Antwort zu Frage 5/„Bestand des Sondervermögens“) des jeweiligen Jahres entnommen werden. Mit freundlichen Grüßen