Sehr
<< Antragsteller:in >>
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 07.10.2021 finden Sie nachfolgend die Beantwortung Ihrer Fragen:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?
Ja, den Versorgungsfonds des Landes Schleswig-Holstein. Die rechtliche Grundlage bildet das Versorgungsfondsgesetz (VersFondsG S-H, siehe Anlage).
Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Das Sondervermögen bildet für den Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung eine Rücklage zur Finanzierung der Versorgungsaufwendungen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter und sonstige Amtsträgerinnen und Amtsträger, denen eine Anwartschaft auf Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen gewährleistet wird (vgl. § 2 Abs. 1 VersFondsG S-H).
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
Die Zuführung der Mittel zum Versorgungsfonds SH erfolgt zum einen in jährlich konstanten Beträgen aus dem Landeshaushalt und zum anderen seit 2020 mit einem monatlichen Betrag von jeweils 100 EUR für neueingestellte Beamt*innen (vgl. § 4 VersFondsG S-H).
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?
Es besteht die Möglichkeit, dem Versorgungsfonds Mittel zu entnehmen, um den mengenmäßigen Anstieg der Versorgungsausgaben auf maximal 1,5% zu begrenzen. Die konkrete Entnahmeplanung des Versorgungsfonds SH erfolgt in Abhängigkeit der Anzahl der zukünftigen Versorgungsempfänger*innen im Rahmen der Finanzplanung (vgl. § 5 VersFondsG S-H).
Voraussetzung für eine Entnahme aus dem Versorgungsfonds SH ist die Einhaltung des Substanzerhaltungsgebotes gem. § 5 VersFondsG S-H. Demnach dürfen Mittel nur entnommen werden, wenn der Vermögensbestand zum 01.01.2018 unter Berücksichtigung der Preisentwicklung nicht unterschritten wird.
Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?
Bestand des Versorgungsfonds SH:
31.12.2018: 704,9 Mio. EUR
31.12.2019: 804,4 Mio. EUR
31.12.2020: 892,0 Mio. EUR
Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?
Zeitgewichtete Rendite Versorgungsfonds SH:
2018: -0,37%
2019: 4,77%
2020: 2,75%
Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen?
In der folgenden Grafik ist die Aufteilung des Versorgungsfondsvermögens (Stand: 31.08.2021) auf die verschiedenen Anlageklassen dargestellt:
[cid:image002.jpg@01D7CCC6.B61E29E0]
Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert?
1,06%.
Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen?
0,0%.
Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Anteil SH-eigener Anleihen: 26,96%.
Falls es für Sie von Interesse ist, können weiterführende Informationen zum Versorgungsfonds SH folgendem Link: Finanzen - Versorgungsfonds -
schleswig-holstein.de<
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Finanzen/Versorgungsfonds/versorgungsfonds.html?nn=5ba76df5-0f36-4218-8ea2-3af6e1f8a71b> sowie dem Evaluierungsbericht 2020 des Versorgungsfonds SH (siehe Anlage) entnommen werden.
Mit freundlichen Grüßen