Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen?
Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
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Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gibt es aktuell…
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230678]
Datum
7. Oktober 2021 07:52
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230678/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Sehr Antragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es aktuell eine Rücklagenbil…
Von
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Betreff
AW: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230678]
Datum
25. Oktober 2021 14:35
Status
Anfrage abgeschlossen
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18,4 KB


Sehr Antragsteller/in hiermit beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Der Freistaat Sachsen bildet eine Rücklage für zukünftige Versorgungsansprüche für Beamte entsprechend des Sächsischen Generationenfondsgesetzes (SächsGFG). Mit der Bildung eines Generationenfonds gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Generationenfonds des Freistaates Sachsen (Generationenfonds-Errichtungsgesetz - SächsGFG) vom 22. April 2005 hat der Freistaat Vorsorge zur Deckung zukünftiger Versorgungsausgaben und Beihilfen seiner Beamten getroffen. Frage 2: Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Die Rücklagen werden gemäß § 1 Abs. 1 SächsGFG für Versorgungsausgaben und Beihilfen gebildet. Frage 3: Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? Die Höhe der Zuführungen ist entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsGFG, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zuführungen an den Generationenfonds (Generationenfonds-Zuführungsverordnung GeFoZuVO), bemessen. Frage 4: In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Die Entnahmen aus den Rücklagen des Generationenfonds erfolgen gemäß § 6 SächsGFG. Frage 5: Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Vollfinanzierung in EUR Teilfinanzierung in EUR 31.12.2018 3.645.954.371,80 3.508.498.014,18 31.12.2019 4.222.756.472,87 3.768.679.413,15 31.12.2020 4.702.182.655,85 3.999.635.469,28 Frage 6: Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Bei den Angaben zur Verzinsung wird auf die Einstandsrendite der vorhandenen Papiere zu den jeweiligen Stichtagen abgestellt (ohne Berücksichtigung eines technisch bedingten Restkassenbestandes in den jeweiligen Einzelvermögen von < 1 Mio. EUR). Das bedeutet, es wird die Rendite angegeben, die bei Halten eines Wertpapieres bis zur Endfälligkeit erwartet wird; zwischenzeitliche Kursentwicklungen werden nicht berücksichtigt. Dies ist zum einen der Anlagestrategie des Generationenfonds geschuldet, wonach die Wertpapiere in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Zum anderen können für einen Teil des Wertpapierbestandes - Sächsische Schuldscheindarlehen, die bis ins Jahr 2012 gekauft wurden - aufgrund deren Nicht-Handelbarkeit keine Angaben zur Rendite unter Berücksichtigung von Marktpreisen gemacht werden, da keine Marktpreise existieren. Hier ist die Angabe der Einstandsrendite zu einem Stichtag die einzig sinnvolle Möglichkeit einer Konsolidierung der verschiedenen Vermögensgegenstände. Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung ergibt sich folgende Einstandsrendite: Vollfinanzierung Teilfinanzierung 31.12.2018 1,50 % 1,68 % 31.12.2019 1,21 % 1,33 % 31.12.2020 0,80 % 0,91 % Frage 7: Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen? Die Mittel des Generationenfonds wurden zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 in Schuldscheindarlehen des Freistaates Sachsen und in Schuldverschreibungen angelegt. Frage 8: Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Aufgrund der Anlagestrategie des Generationenfonds, wonach die Wertpapiere in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten werden, erfolgt der Ausweis der Nominalwerte. Vollfinanzierung in EUR Teilfinanzierung in EUR 31.12.2018 326.150.000 383.600.000 31.12.2019 326.150.000 378.700.000 31.12.2020 502.950.000 477.700.000 Frage 9: Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden? Zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 befanden sich keine Anleihen des Freistaates Sachsen im Portfolio des Generationenfonds. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für die detaillierte Auskunft. Sie hilft soweit sehr. M…
An Sächsisches Staatsministerium der Finanzen Details
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Betreff
AW: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230678]
Datum
25. Oktober 2021 20:18
An
Sächsisches Staatsministerium der Finanzen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie herzlichen Dank für die detaillierte Auskunft. Sie hilft soweit sehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230678 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230678/