Sehr Antragsteller/in
hiermit beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Frage 1: Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?
Der Freistaat Sachsen bildet eine Rücklage für zukünftige Versorgungsansprüche für Beamte entsprechend des Sächsischen Generationenfondsgesetzes (SächsGFG).
Mit der Bildung eines Generationenfonds gemäß § 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Errichtung eines Generationenfonds des Freistaates Sachsen (Generationenfonds-Errichtungsgesetz - SächsGFG) vom 22. April 2005 hat der Freistaat Vorsorge zur Deckung zukünftiger Versorgungsausgaben und Beihilfen seiner Beamten getroffen.
Frage 2: Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Die Rücklagen werden gemäß § 1 Abs. 1 SächsGFG für Versorgungsausgaben und Beihilfen gebildet.
Frage 3: Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
Die Höhe der Zuführungen ist entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 2 SächsGFG, nach der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen über die Zuführungen an den Generationenfonds (Generationenfonds-Zuführungsverordnung GeFoZuVO), bemessen.
Frage 4: In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?
Die Entnahmen aus den Rücklagen des Generationenfonds erfolgen gemäß § 6 SächsGFG.
Frage 5: Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?
Vollfinanzierung in EUR
Teilfinanzierung in EUR
31.12.2018
3.645.954.371,80
3.508.498.014,18
31.12.2019
4.222.756.472,87
3.768.679.413,15
31.12.2020
4.702.182.655,85
3.999.635.469,28
Frage 6: Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?
Bei den Angaben zur Verzinsung wird auf die Einstandsrendite der vorhandenen Papiere zu den jeweiligen Stichtagen abgestellt (ohne Berücksichtigung eines technisch bedingten Restkassenbestandes in den jeweiligen Einzelvermögen von < 1 Mio. EUR).
Das bedeutet, es wird die Rendite angegeben, die bei Halten eines Wertpapieres bis zur Endfälligkeit erwartet wird; zwischenzeitliche Kursentwicklungen werden nicht berücksichtigt. Dies ist zum einen der Anlagestrategie des Generationenfonds geschuldet, wonach die Wertpapiere in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten werden. Zum anderen können für einen Teil des Wertpapierbestandes - Sächsische Schuldscheindarlehen, die bis ins Jahr 2012 gekauft wurden - aufgrund deren Nicht-Handelbarkeit keine Angaben zur Rendite unter Berücksichtigung von Marktpreisen gemacht werden, da keine Marktpreise existieren. Hier ist die Angabe der Einstandsrendite zu einem Stichtag die einzig sinnvolle Möglichkeit einer Konsolidierung der verschiedenen Vermögensgegenstände.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung ergibt sich folgende Einstandsrendite:
Vollfinanzierung
Teilfinanzierung
31.12.2018
1,50 %
1,68 %
31.12.2019
1,21 %
1,33 %
31.12.2020
0,80 %
0,91 %
Frage 7: Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen?
Die Mittel des Generationenfonds wurden zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 in Schuldscheindarlehen des Freistaates Sachsen und in Schuldverschreibungen angelegt.
Frage 8: Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert?
Aufgrund der Anlagestrategie des Generationenfonds, wonach die Wertpapiere in der Regel bis zur Endfälligkeit gehalten werden, erfolgt der Ausweis der Nominalwerte.
Vollfinanzierung in EUR
Teilfinanzierung in EUR
31.12.2018
326.150.000
383.600.000
31.12.2019
326.150.000
378.700.000
31.12.2020
502.950.000
477.700.000
Frage 9: Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Zu den Stichtagen 31.12.2018, 31.12.2019 und 31.12.2020 befanden sich keine Anleihen des Freistaates Sachsen im Portfolio des Generationenfonds.
Mit freundlichen Grüßen