Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte

Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche?

Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet?
Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen?
In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst?

Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018?

Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018?

Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen?
Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2021
  • Frist
    9. November 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230707]
Datum
7. Oktober 2021 14:40
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gibt es aktuell eine Rücklagenbildung für die zukünftigen Versorgungsansprüche für Beamte, und wenn ja welche? Werden die Rücklagen nur für Pensionsansprüche oder auch für Beihilfeansprüche gebildet? Nach welcher Berechnung/Systematik erfolgt die Zuführung in die Rücklagen? In welchem Zeitraum/Systematik werden die Rücklagen aufgelöst? Wie hoch war der Vermögenstand der jeweiligen Rücklagenbildungen für Beamte zum Stand 31.12.2020, 31.12.2019, 31.12.2018? Wie hoch war die Nettorendite der jeweiligen Rücklagen im Jahr 2020, 2019, 2018? Auf welche Assetklassen (z.B. Aktienfonds, Immobilien, Rentenpapiere) verteilte sich die Anlage der Rücklagen? Wieviel davon sind in europäische Staatsanleihen investiert? Wieviel davon in deutsche Staatsanleihen? Wieviel davon sind in Anleihen des eigenen Bundeslandes bzw. verrechnet mit eigenen Schulden?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 230707 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/230707/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr Antragsteller/in gerne stellen wir Ihnen zu Ihrer Frage die folgenden Informationen zur Verfügung. Vorbeme…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Rücklagen für Pensions- und Beihilfeansprüche für Beamte [#230707]
Datum
22. Oktober 2021 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in gerne stellen wir Ihnen zu Ihrer Frage die folgenden Informationen zur Verfügung. Vorbemerkung: Die Freie und Hansestadt Hamburg gestaltet das Rechnungswesen nach den Grundsätzen der staatlichen doppelten Buchführung (staatliche Doppik). Siehe auch §4 der Landeshaushaltsordnung https://www.landesrecht-hamburg.de/bs...\ Zur Frage der Rücklage wäre dies in der Bilanz der FHH in Bezug auf die Fragestellung die Finanzanlage "Sondervermögen Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ zu finden Siehe auch https://www.landesrecht-hamburg.de/bs...\ oder im Gesetz für das Sondervermögen "Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg" (siehe Anlage). Der Zweck des Sondervermögens wird in § 3 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ beschrieben. Die Zuführungen von Mitteln sind in § 6 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ beschrieben. Die Verwendung von Mitteln ist in § 7 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ beschrieben. Die letzte mehrjährige Entnahmeplanung ist im Finanzbericht zum Haushalt 2019/2020 veröffentlicht worden. Siehe auch Anhang 3 unter https://www.hamburg.de/contentblob/11...\ Informationen über die Höhe und Struktur des Vermögens des Sondervermögens finden Sie im entsprechenden Jahresabschluss unter https://www.hamburg.de/fb/haushalt/12...\ Die Anlage von Mitteln ist in § 5 des Gesetzes über das Sondervermögen „Altersversorgung der Freien und Hansestadt Hamburg“ beschrieben. Eine marktwertbasierte Rendite wird nicht veröffentlicht. Mit freundlichen Grüßen