Rücklastschriften nach Einziehung der Kindergartenbeiträge Jan-Mär 2017

Anfrage an: Stadt Leonberg

Zu Anfang des Jahres 2017 wurde das System zur Einziehung der Kindergartenbeiträge bei der Stadt Leonberg auf ein SAP-basiertes System umgestellt. Die Beiträge der Monate Januar, Februar und März wurden dadurch erst nachträglich Mitte März per Lastschrift eingezogen. Ich möchte daher wissen, bei wie vielen Familien es bei der Einziehung der Kosten Rücklastschriften gab und wie viele Familien derzeit Kindergartenbeiträge entrichten? Dies erscheint mir insofern als wichtig, da es sich bei den Kosten um ständig anfallende Kosten der Familien handelt. Die Anzahl der Rücklastschriften wäre somit ein Indikator für die Anzahl der Familien, für welche bereits die laufenden monatlichen Kosten eine Herausforderung darstellen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Mai 2017
  • Frist
    30. Juni 2017
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Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zu Anfang des …
An Stadt Leonberg Details
Von
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Betreff
Rücklastschriften nach Einziehung der Kindergartenbeiträge Jan-Mär 2017 [#21588]
Datum
22. Mai 2017 21:29
An
Stadt Leonberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu Anfang des Jahres 2017 wurde das System zur Einziehung der Kindergartenbeiträge bei der Stadt Leonberg auf ein SAP-basiertes System umgestellt. Die Beiträge der Monate Januar, Februar und März wurden dadurch erst nachträglich Mitte März per Lastschrift eingezogen. Ich möchte daher wissen, bei wie vielen Familien es bei der Einziehung der Kosten Rücklastschriften gab und wie viele Familien derzeit Kindergartenbeiträge entrichten? Dies erscheint mir insofern als wichtig, da es sich bei den Kosten um ständig anfallende Kosten der Familien handelt. Die Anzahl der Rücklastschriften wäre somit ein Indikator für die Anzahl der Familien, für welche bereits die laufenden monatlichen Kosten eine Herausforderung darstellen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Leonberg
Sehr geehrtAntragsteller/in Es wurden ca. 1600 Abbuchungen vorgenommen. Es gab ca. 65 Rücklastschriften. Mit fre…
Von
Stadt Leonberg
Betreff
Antw: Rücklastschriften nach Einziehung der Kindergartenbeiträge Jan-Mär 2017 [#21588]
Datum
8. Juni 2017 13:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Es wurden ca. 1600 Abbuchungen vorgenommen. Es gab ca. 65 Rücklastschriften. Mit freundlichen Grüßen