Rückrufaktion 23R7, Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und Zuständigkeit des KBA
- Anfrage an:
- Kraftfahrt-Bundesamt
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 27. Juli 2018 - 2 Jahre, 7 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
seit dem Jahr 2017 werden seitens des KBA diverse Halter von Dieselfahrzeugen kontaktiert und eine Weiterleitung von Informationen an die Behörden der Länder in Aussicht gestellt. Den genauen Wortlaut des Schreibens finden Sie in einer weiteren Anfrage [https://fragdenstaat.de/anfrage/schreib…]
Frage 1:
Zur Formulierung: "Dem Hersteller Ihres Fahrzeugs und dem KBA liegen derzeit keine Informationen darüber vor, dass das auf Sie zugelassene Fahrzeug an der o. g. Rückrufaktion teilgenommen hat."
Auf welcher Rechtsgrundlage führte das KBA systematische Abfragen zu persönlichen Daten an dritten Stellen (Automobilhersteller) durch?Frage 2:
In welchen Datenbanken wurden die zusätzlichen Angaben aus Frage 1 gespeichert und verarbeitet? Bestand für diese Datenbank eine Errichtungsanordnung?Frage 3:
Warum wurden die Daten systematisch an dritter Stelle erhoben, anstatt die Daten beim Betroffenen zu erheben?Frage 4:
Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Daten automatisiert an Dritte (Länderbehörden) weitergegeben?Frage 5:
Woraus leitet sich die Zuständigkeit des KBA anstelle der Zulassungsbehörden der Länder speziell für die unterstützende Durchführung einer Rückrufaktion ab?Frage 6:
Wie lange werden die erhobenen Daten in Verbindung mit der Rückrufaktion 23R7 gespeichert?