Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr

Unterlagen, aus welchen hervorgeht, welche Sexualpraktiken einen Risikokontakt als Grundlage für eine Rückstellung von der Blutspende begründen.

Hintergrund ist die unter Punkt 2.2.4.3.2.2 der „Richtlinie Hämotherapie“ [1] genannte Zurückstellung, unter anderem für „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“ sowie „nach Sexualverkehr mit […] Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko“. Aus diesem Dokument ist nicht ersichtlich, ob als Sexualverkehr nur ein penetrativer (vaginaler / analer) Geschlechtsakt anzusehen ist, oder auch ein oraler Kontakt mit dem Geschlechtsorgan schon ein „deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko“ darstellt. Auch kann aus dem Dokument nicht hergeleitet werden, wie bei Sexualverkehr ohne direkten körperlichen Kontakt (beispielsweise Fesselung einer nackten Person im BDSM) verfahren wird.

[1] „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)”. Gesamtnovelle 2017. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/richtlinie/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen, aus wel…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr [#187957]
Datum
3. Juni 2020 23:15
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, aus welchen hervorgeht, welche Sexualpraktiken einen Risikokontakt als Grundlage für eine Rückstellung von der Blutspende begründen. Hintergrund ist die unter Punkt 2.2.4.3.2.2 der „Richtlinie Hämotherapie“ [1] genannte Zurückstellung, unter anderem für „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“ sowie „nach Sexualverkehr mit […] Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko“. Aus diesem Dokument ist nicht ersichtlich, ob als Sexualverkehr nur ein penetrativer (vaginaler / analer) Geschlechtsakt anzusehen ist, oder auch ein oraler Kontakt mit dem Geschlechtsorgan schon ein „deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko“ darstellt. Auch kann aus dem Dokument nicht hergeleitet werden, wie bei Sexualverkehr ohne direkten körperlichen Kontakt (beispielsweise Fesselung einer nackten Person im BDSM) verfahren wird. [1] „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)”. Gesamtnovelle 2017. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/richtlinie/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187957
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen …
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr [#187957]
Datum
4. Juni 2020 13:03
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsminister.... Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre u.a. Anfrage vom 3. Juni 2020 und übersende Ihnen anliegend…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr [#187957]
Datum
9. Juni 2020 09:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf Ihre u.a. Anfrage vom 3. Juni 2020 und übersende Ihnen anliegende Unterlagen. Aus den angehängten Dateien ergibt sich, dass unter "risikobehaftetes Sexualverhalten" ungeschützter Anal- und Vaginalverkehr zu fassen ist. Aufgrund der unter MSM höheren Prävalenz von HIV und der gegenüber Heterosexuellen verstärkten Verbreitung von ungeschütztem Analverkehr und sexuellen Aktivitäten außerhalb einer festen Partnerschaft, wird als risikobehaftet bereits allein der Sex mit einem anderen Mann verstanden. Für Heterosexuelle muss das Risiko durch eine zusätzliche Komponente begründen werden, wie beispielsweise, dass der Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern stattfindet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Die angehängte Quelle der FDA schli…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr [#187957]
Datum
16. Juni 2020 00:28
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Übersendung der Unterlagen. Die angehängte Quelle der FDA schließt für den Begriff „Sex“ unter MSM in Fußnote 6 (S. 13) zusätzlich zum „Anal- und Vaginalverkehr“ auch Oralsex ein. Wird diese Ansicht auch durch das Bundesministerium für Gesundheit vertreten? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187957/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sex…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr [#187957]
Datum
7. Juli 2020 16:50
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr“ vom 03.06.2020 (#187957) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 187957 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/187957/

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworten wir Ihre Nachfrage wie folgt: Von dem Begriff "Sex" in d…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr [#187957]
Datum
10. Juli 2020 07:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in gern beantworten wir Ihre Nachfrage wie folgt: Von dem Begriff "Sex" in dem in der Richtlinie Hämotherapie verwendeten Terminus "Männern, die Sex mit Männern haben" (MSM) wird jeglicher Sexualverkehr erfasst, einschließlich Oralverkehr. Auch wenn gegenüber Oralverkehr gerade der ungeschützte rezeptive Analverkehr mit einem sehr hohen Infektionsrisiko einhergeht, kann an dieser Stelle keine Differenzierung innerhalb der Risikogruppe MSM nach Personen mit einem hohen und einem niedrigen Infektionsrisiko vorgenommen werden. Nach Einschätzung der Experten stehen derzeit keine Methoden zur Verfügung, um eine verifizierte Kenntnis über die jeweils durchgeführten Sexualpraktiken zu erhalten. Eine gezielte Spenderbefragung vor der Blutspende nach dem individuellen Sexualverhalten, wie der Häufigkeit der Verwendung von Kondomen und der ausgeübten Sexualpraktiken, würde auf Widerstand bei den Spendewilligen stoßen. Ferner bestünde nach Einschätzung der Experten die Gefahr, dass aufgrund eines unterschiedlichen Risikobewusstseins diese Fragen nicht mit der notwendigen Präzision beantwortet werden. Die Risikobewertung erfolgt daher anhand eines gruppenspezifischen Ansatzes, der auf das Verhalten von näher umschriebenen Personengruppen, hier MSM, abstellt. Das Risiko für schwere, durch Blut übertragbare Infektionen in verschiedenen Bevölkerungsgruppen wird in Deutschland durch das Robert Koch-Institut (RKI) auf Basis der Daten, die nach dem Infektionsschutzgesetz an das zuständige RKI gemeldet wurden, ermittelt. Danach entfallen auf MSM jährlich derzeit mehr als 70% der Neudiagnosen einer HIV-Infektion. Mit freundlichen Grüßen