Rückstellung von der Blutspende aufgrund von Sexualverkehr
Unterlagen, aus welchen hervorgeht, welche Sexualpraktiken einen Risikokontakt als Grundlage für eine Rückstellung von der Blutspende begründen.
Hintergrund ist die unter Punkt 2.2.4.3.2.2 der „Richtlinie Hämotherapie“ [1] genannte Zurückstellung, unter anderem für „Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben (MSM)“ sowie „nach Sexualverkehr mit […] Personen mit erhöhtem Infektionsrisiko“. Aus diesem Dokument ist nicht ersichtlich, ob als Sexualverkehr nur ein penetrativer (vaginaler / analer) Geschlechtsakt anzusehen ist, oder auch ein oraler Kontakt mit dem Geschlechtsorgan schon ein „deutlich erhöhtes Übertragungsrisiko“ darstellt. Auch kann aus dem Dokument nicht hergeleitet werden, wie bei Sexualverkehr ohne direkten körperlichen Kontakt (beispielsweise Fesselung einer nackten Person im BDSM) verfahren wird.
[1] „Richtlinie zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie Hämotherapie)”. Gesamtnovelle 2017. https://www.bundesaerztekammer.de/aerzte/medizin-ethik/wissenschaftlicher-beirat/veroeffentlichungen/haemotherapietransfusionsmedizin/richtlinie/
Anfrage erfolgreich
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Datum3. Juni 2020
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7. Juli 2020
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