Rückfragen zum Lieferkettengesetz
Liebes Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
1. Wie viele Unternehmen fallen im Rahmen des kürzlich in Kraft getretenen Lieferkettengesetz ab 1.1.2023 unter die Berichtspflicht über ihre Lieferketten? Und welche?
2. Wie viele und welche sind es ab 2024 und später?
3. An mehreren Stellen im Fragebogen, den Unternehmen auszufüllen haben, werden die Zielgruppen abgefragt, welche Kommunikation erhalten haben zu den Risiken und Pflichten. Sind Ergänzungen der Berichtspflichten geplant, welche aufzeigen, wie viel Information bei den Zielgruppen auch entsprechend ankommt?
4. Die Berichte können "elektronisch" an Sie versendet werden. Ist es vorgesehen oder erlaubt, dass die Berichte in den integrierten Geschäftsbesrichten der Unternehmen ergänzt werden oder ist es wichtig, dass Sie die Berichte separat erhalten? Wieso Ihre Entscheidung? Welche Optionen stehen zur Auswahl?
5. Wird es eine für Verbraucher*innen und Forschende verpflichtende einsichtbare Dokumentation der Ergebnisse in 2024 geben? Was ist dafür bereits vorgesehen und was könnte noch folgen?
Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und guten Start ins neue Jahr.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum6. Januar 2023
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8. Februar 2023
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