Rückfragen zum Lieferkettengesetz

Liebes Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle,
1. Wie viele Unternehmen fallen im Rahmen des kürzlich in Kraft getretenen Lieferkettengesetz ab 1.1.2023 unter die Berichtspflicht über ihre Lieferketten? Und welche?
2. Wie viele und welche sind es ab 2024 und später?
3. An mehreren Stellen im Fragebogen, den Unternehmen auszufüllen haben, werden die Zielgruppen abgefragt, welche Kommunikation erhalten haben zu den Risiken und Pflichten. Sind Ergänzungen der Berichtspflichten geplant, welche aufzeigen, wie viel Information bei den Zielgruppen auch entsprechend ankommt?
4. Die Berichte können "elektronisch" an Sie versendet werden. Ist es vorgesehen oder erlaubt, dass die Berichte in den integrierten Geschäftsbesrichten der Unternehmen ergänzt werden oder ist es wichtig, dass Sie die Berichte separat erhalten? Wieso Ihre Entscheidung? Welche Optionen stehen zur Auswahl?
5. Wird es eine für Verbraucher*innen und Forschende verpflichtende einsichtbare Dokumentation der Ergebnisse in 2024 geben? Was ist dafür bereits vorgesehen und was könnte noch folgen?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank und guten Start ins neue Jahr.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2023
  • Frist
    8. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Liebes Bundesamt für Wirtschaft und A…
An Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückfragen zum Lieferkettengesetz [#267117]
Datum
6. Januar 2023 09:37
An
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liebes Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, 1. Wie viele Unternehmen fallen im Rahmen des kürzlich in Kraft getretenen Lieferkettengesetz ab 1.1.2023 unter die Berichtspflicht über ihre Lieferketten? Und welche? 2. Wie viele und welche sind es ab 2024 und später? 3. An mehreren Stellen im Fragebogen, den Unternehmen auszufüllen haben, werden die Zielgruppen abgefragt, welche Kommunikation erhalten haben zu den Risiken und Pflichten. Sind Ergänzungen der Berichtspflichten geplant, welche aufzeigen, wie viel Information bei den Zielgruppen auch entsprechend ankommt? 4. Die Berichte können "elektronisch" an Sie versendet werden. Ist es vorgesehen oder erlaubt, dass die Berichte in den integrierten Geschäftsbesrichten der Unternehmen ergänzt werden oder ist es wichtig, dass Sie die Berichte separat erhalten? Wieso Ihre Entscheidung? Welche Optionen stehen zur Auswahl? 5. Wird es eine für Verbraucher*innen und Forschende verpflichtende einsichtbare Dokumentation der Ergebnisse in 2024 geben? Was ist dafür bereits vorgesehen und was könnte noch folgen? Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen! Vielen Dank und guten Start ins neue Jahr.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267117 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267117/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Ihre IFG-Anfrage vom 06.01.2023 // 267117 Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die B…
Von
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Betreff
Ihre IFG-Anfrage vom 06.01.2023 // 267117
Datum
24. Januar 2023 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anbei übersende ich Ihnen die Beantwortung Ihrer IFG-Anfrage vom 06.01.2023 (267117). Mit freundlichen Grüßen