Rückrufanordnung von Mercedes-Dieselfahrzeugmodellen der A-Klasse, B-Klasse und CLA

Anfrage an: Kraftfahrt-Bundesamt

Schriftverkehr zwischen dem KBA und der Mercedes-Benz AG bezüglich der vom KBA gegenüber der Mercedes-Benz AG erlassenen Rückrufanordnung von Mercedes-Dieselfahrzeugmodellen der A-Klasse, B-Klasse und CLA der Baujahre 2012-2015 (KBA-Referenznummer: 011310; Hersteller-Code der Rückrufaktion 5496147).
Auf die einschlägigen Entscheidungen zum UIG des VG Schleswig-Holstein vom 20. April 2018, 6 A 48/16 und des Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom
2. Oktober 2020 – 4 LA 141/18, darf ich rein vorsorglich bereits jetzt hinweisen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. September 2022
  • Frist
    7. Oktober 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Schriftverkehr zw…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rückrufanordnung von Mercedes-Dieselfahrzeugmodellen der A-Klasse, B-Klasse und CLA [#258373]
Datum
4. September 2022 13:18
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Schriftverkehr zwischen dem KBA und der Mercedes-Benz AG bezüglich der vom KBA gegenüber der Mercedes-Benz AG erlassenen Rückrufanordnung von Mercedes-Dieselfahrzeugmodellen der A-Klasse, B-Klasse und CLA der Baujahre 2012-2015 (KBA-Referenznummer: 011310; Hersteller-Code der Rückrufaktion 5496147). Auf die einschlägigen Entscheidungen zum UIG des VG Schleswig-Holstein vom 20. April 2018, 6 A 48/16 und des Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 2. Oktober 2020 – 4 LA 141/18, darf ich rein vorsorglich bereits jetzt hinweisen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258373/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kraftfahrt-Bundesamt
511-180.01/001#622 << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> -Antrag nach dem IFG/UIG/…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
511-180.01/001#622 << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> -Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Datum
8. September 2022 13:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre untenstehende E-Mail, die mir mit dem 05.09.2022 zur Bearbeitung weitergeleitet wurde. Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass es aufgrund der Vielzahl eingehender Anfragen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann. Sobald alle Ihre Anfrage betreffenden Informationen vorliegen, werden Sie ein Antwortschreiben erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180.01/001#[geschwärzt] - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten Sehr geehrte Damen und Herren, bitte be…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180.01/001#[geschwärzt] - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
23. September 2022 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 511-180.01/001#[geschwärzt] - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#258373] Sehr [geschwärzt], besten…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 511-180.01/001#[geschwärzt] - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#258373]
Datum
25. September 2022 13:24
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], besten Dank für Ihre Zwischennachricht. Ich schränke meine Nachfrage zur Vermeidung unnötiger /Arbeit und Kosten ein: Ich bitte nunmehr ausschließlich um die Übermittlung der Dokumente zu dem Rückruf unter dem Rückruf-Code 5496147 / KBA-Referenznummer 011310, die den technischen Grund für den Rückruf kurz beschreiben (z.B. "rechtswidirige Abschalteinrichtung" o.ä.) und den Tenor der rechtlichen Einschätzung des KBA, insbesondere zu Abweichungen von Zulassungsbestimmungen, hierzu beinhalten. Sofern auch für die Übermittlung dieser voraussichtlich wenigen Dokumentseiten Kosten zu erwarten sind, werde ich diese gerne tragen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 258373 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Kraftfahrt-Bundesamt
GZ 511-180.01/001#662-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informat…
Von
Kraftfahrt-Bundesamt
Betreff
GZ 511-180.01/001#662-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten
Datum
11. November 2022 12:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: GZ 511-180.01/001#662-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Info…
An Kraftfahrt-Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: GZ 511-180.01/001#662-<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - Antrag nach Informationsfreiheitsrechten [#258373]
Datum
11. November 2022 13:25
An
Kraftfahrt-Bundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr << Anrede >> ich bedanke mich für die aussagekräftige Antwort. Mein Auskunftsbegehren hat sich damit zunächst erledigt ich benötige zurzeit keine weiteren Informationen/Dokumente. Besten Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 258373 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/258373/