Ruhende Tiefbaumaßnahme in der Füllergasse

Die tatsächlichen Arbeiten an den unterirdischen Leitungen im östlichen Abschnitt der Füllergasse sind zwar seit Monaten mangels Bauaktivität offensichtlich beendet, nichtsdestotrotz existiert in Höhe des Anwesens Füllergasse 2 immernoch eine Schachtabsperrung. Durch diese wird die Fahrbahn enorm verengt, sodass Kraftfahrzeuge gezwungen werden, teilweise auf den Gehweg auszuweichen, was die Sicherheit der Fußgänger m.E. in nicht geringem Maße beeinträchtigt und sicherlich auch von den Bewohnern der südlich angrenzenden Bebauung als störend empfunden wird.
Besteht weiterhin noch eine Notwendigkeit dieses verkehrsbehindernden Bauschachtes und wann ist die endgültige Beendigung dieser stillgelegten Tiefbaumaßnahme geplant?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    28. Oktober 2019
  • Frist
    30. November 2019
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Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die tatsächlichen…
An Gemeindeverwaltung Haßloch Details
Von
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Betreff
Ruhende Tiefbaumaßnahme in der Füllergasse [#169376]
Datum
28. Oktober 2019 15:17
An
Gemeindeverwaltung Haßloch
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die tatsächlichen Arbeiten an den unterirdischen Leitungen im östlichen Abschnitt der Füllergasse sind zwar seit Monaten mangels Bauaktivität offensichtlich beendet, nichtsdestotrotz existiert in Höhe des Anwesens Füllergasse 2 immernoch eine Schachtabsperrung. Durch diese wird die Fahrbahn enorm verengt, sodass Kraftfahrzeuge gezwungen werden, teilweise auf den Gehweg auszuweichen, was die Sicherheit der Fußgänger m.E. in nicht geringem Maße beeinträchtigt und sicherlich auch von den Bewohnern der südlich angrenzenden Bebauung als störend empfunden wird. Besteht weiterhin noch eine Notwendigkeit dieses verkehrsbehindernden Bauschachtes und wann ist die endgültige Beendigung dieser stillgelegten Tiefbaumaßnahme geplant?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Gemeindeverwaltung Haßloch
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Von
Gemeindeverwaltung Haßloch
Betreff
AW: Ruhende Tiefbaumaßnahme in der Füllergasse [#169376]
Datum
28. Oktober 2019 15:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in um Ihre Anfrage bearbeiten zu können bitten wir Mitteilung, welche konkreten Informationen Sie bei uns einsehen wollen. Mit freundlichen Grüßen