Ruhestörung

Hallo,
wie sind die Ruhezeiten der Stadt Haldensleben geregelt.
Mit freundlichem Gruß

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Dezember 2017
  • Frist
    19. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
Frank Behrends
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: H…
An Rechts- und Ordnungsamt - Stadt Haldensleben Details
Von
Frank Behrends
Betreff
Ruhestörung [#25735]
Datum
18. Dezember 2017 09:17
An
Rechts- und Ordnungsamt - Stadt Haldensleben
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG LSA/UIG LSA/VIG AG LSA Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, wie sind die Ruhezeiten der Stadt Haldensleben geregelt. Mit freundlichem Gruß
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Informationen nach dem Informationszugangsgesetz Sachsen-Anhalt (IZG LSA) sowie hilfsweise dem Umweltinformationsgesetz des Landes (UIG LSA), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind bzw. nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der voraussichtlichen Kosten anzugeben. Nach § 7 Abs. 5 IZG LSA bzw. § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG oder § 5 Abs. 2 VIG möchte ich Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten, ggf. zusätzlich zu einer postalischen Zusendung. Ich bitte Sie um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Behrends <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Frank Behrends << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Behrends

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Rechts- und Ordnungsamt - Stadt Haldensleben
Sehr geehrter Herr Behrends, die Ruhezeiten sind in § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Haldensleben gerege…
Von
Rechts- und Ordnungsamt - Stadt Haldensleben
Betreff
AW: Ruhestörung [#25735]
Datum
19. Dezember 2017 09:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Behrends, die Ruhezeiten sind in § 4 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Haldensleben geregelt. Die Verordnung ist für jedermann frei zugänglich. Daher ist sie auch auf der Homepage der Stadt Haldensleben eingestellt. Ich habe Ihnen die Verordnung als Anlage beigefügt. Ein Antrag auf Zugang nach dem IZG LSA ist gar nicht nötig. Mit freundlichen Grüßen