Rund ums Urkundenüberprüfungsverfahren

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich interessiere mich für das Thema der Überprüfung ausländischer Urkunden durch Vertrauensanwälte.

Bitte Senden Sie mir folgendes zu:
- Amtliche Informationen aus dem der Entscheidungsfindungsprozess bzw. die Gründe für die Einführung der Urkundenüberprüfung hervorgehen. Insbesondere wäre ich an Unterlagen interessiert aus denen die Rechtsgrundlage für die Überprüfung hergeleitet wird, da man gemäß § 13 Konsulargesetz auch einen Anspruch auf die Legalisationsvermerke herleiten könnte.
- Beschluss/Erlass über Einstellung der Legalisation für bestimmte Staaten ab ca. 2000/2001 und der Einführung des Urkundenüberprüfungsverfahrens. Gibt es keinen allgemeinen Beschluss so bitte ich beispielhaft die Erlassen für Aserbaidschan und Vietnam zuzusenden.
- Amtliche Informationen aus denen hervorgeht wie Vertrauensanwälte bestimmt werden und wie sich die Gebührenhöhe der ausländischen Anwälte ergibt (Verhandlungsbasis? Orientiert an der Gebührenordnung des jeweiligen Landes?).
- Falls möglich die Auskunft was eigentlich passiert, wenn ein begünstigter Familienangehöriger eines Unionsbürgers ein einfaches Einreisevisum gemäß unionsrechtlichem Freizügigkeitsrecht beantragen und hierzu Urkunden eines Staates mit unsicherem Urkundenwesen vorlegen würde. Wird von dem begünstigten Familienangehörigen ein Urkundenüberprüfungsverfahren verlangt oder muss aufgrund von Zeitmangel auf die Überprüfung der Urkunden verzichtet werden?

Vielen Dank

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. Oktober 2016
  • Frist
    2. Dezember 2016
  • Ein:e Follower:in
Aras Abbasi
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für das Thema der Überprüfung …
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
Rund ums Urkundenüberprüfungsverfahren [#18805]
Datum
30. Oktober 2016 02:20
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich interessiere mich für das Thema der Überprüfung ausländischer Urkunden durch Vertrauensanwälte. Bitte Senden Sie mir folgendes zu: - Amtliche Informationen aus dem der Entscheidungsfindungsprozess bzw. die Gründe für die Einführung der Urkundenüberprüfung hervorgehen. Insbesondere wäre ich an Unterlagen interessiert aus denen die Rechtsgrundlage für die Überprüfung hergeleitet wird, da man gemäß § 13 Konsulargesetz auch einen Anspruch auf die Legalisationsvermerke herleiten könnte. - Beschluss/Erlass über Einstellung der Legalisation für bestimmte Staaten ab ca. 2000/2001 und der Einführung des Urkundenüberprüfungsverfahrens. Gibt es keinen allgemeinen Beschluss so bitte ich beispielhaft die Erlassen für Aserbaidschan und Vietnam zuzusenden. - Amtliche Informationen aus denen hervorgeht wie Vertrauensanwälte bestimmt werden und wie sich die Gebührenhöhe der ausländischen Anwälte ergibt (Verhandlungsbasis? Orientiert an der Gebührenordnung des jeweiligen Landes?). - Falls möglich die Auskunft was eigentlich passiert, wenn ein begünstigter Familienangehöriger eines Unionsbürgers ein einfaches Einreisevisum gemäß unionsrechtlichem Freizügigkeitsrecht beantragen und hierzu Urkunden eines Staates mit unsicherem Urkundenwesen vorlegen würde. Wird von dem begünstigten Familienangehörigen ein Urkundenüberprüfungsverfahren verlangt oder muss aufgrund von Zeitmangel auf die Überprüfung der Urkunden verzichtet werden? Vielen Dank Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Aras Abbasi <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016 Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage auf Info…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016
Datum
7. November 2016 13:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abbasi, Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.10.2016 ist hier eingegangen. Bitte gestatten Sie dazu folgende Hinweise: Ihre umfangreiche Anfrage umfasst verschiedene Aufgaben- und Themenbereiche. Um die Beantwortung zu beschleunigen und organisatorisch zu vereinfachen, wurde Ihre Anfrage den Themenbereichen entsprechend aufgespalten. Ihre Fragen werden unter folgenden Vorgangsnummern bearbeitet: - Amtliche Informationen aus dem der Entscheidungsfindungsprozess bzw. die Gründe für die Einführung der Urkundenüberprüfung hervorgehen. Insbesondere wäre ich an Unterlagen interessiert aus denen die Rechtsgrundlage für die Überprüfung hergeleitet wird, da man gemäß § 13 Konsulargesetz auch einen Anspruch auf die Legalisationsvermerke herleiten könnte. - Vorgangsnummer 215-2016 - Beschluss/Erlass über Einstellung der Legalisation für bestimmte Staaten ab ca. 2000/2001 und der Einführung des Urkundenüberprüfungsverfahrens. Gibt es keinen allgemeinen Beschluss so bitte ich beispielhaft die Erlassen für Aserbaidschan und Vietnam zuzusenden. - Vorgangsnummer 216-2016 - Amtliche Informationen aus denen hervorgeht wie Vertrauensanwälte bestimmt werden und wie sich die Gebührenhöhe der ausländischen Anwälte ergibt (Verhandlungsbasis? Orientiert an der Gebührenordnung des jeweiligen Landes?). - Vorgangsnummer 217-2016 - Falls möglich die Auskunft was eigentlich passiert, wenn ein begünstigter Familienangehöriger eines Unionsbürgers ein einfaches Einreisevisum gemäß unionsrechtlichem Freizügigkeitsrecht beantragen und hierzu Urkunden eines Staates mit unsicherem Urkundenwesen vorlegen würde. Wird von dem begünstigten Familienangehörigen ein Urkundenüberprüfungsverfahren verlangt oder muss aufgrund von Zeitmangel auf die Überprüfung der Urkunden verzichtet werden? - Vorgangsnummer 218-2016 Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer die angegebene Vorgangsnummer an. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Für Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Angesichts des Umfangs Ihrer Anfrage ist damit zu rechnen, dass Gebühren erhoben werden. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Sofern aus Ihrer Sicht Gebührenermäßigungstatbestände oder Gebührenbefreiungstatbestände einschlägig sein könnten, teilen Sie uns diese bitte so rechtzeitig mit, dass eine eventuelle Gebührenermäßigung bzw. –befreiung im Rahmen der Erstellung des Erstbescheids geprüft werden kann. Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Aras Abbasi
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016 [#18805] Sehr geehrt<< Anrede >>
An Auswärtiges Amt Details
Von
Aras Abbasi
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016 [#18805]
Datum
7. November 2016 23:35
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> oha! Da habe ich wohl was angestoßen. Da die Gebührenerhebung in diesem Fall ggf. nicht ausgeschlossen sein könnte, möchte ich darauf hinweisen, dass ich Jura-Student bin und diese Informationen für eine Seminararbeit verwenden möchte. Ich bin derzeit erwerbslos. Ich kann leider nicht mit einem ALG-II-Bescheid(nicht berechtigt gemäß § 7 Abs. 5 SGB II) oder BaFöG-Bescheid(mit 30 zu alt) dienen. Ich habe bis zu diesem Monat von meinen Erparnissen gelebt. Ich erhalte bis zur Aufnahme einer neuen Erwerbstätigkeit bei Bedarf Unterhalt von meiner Mutter. Darum beantrage ich aus Gründen der Billigkeit eine Gebührenbefreiung. Benötigen Sie Nachweise zur Gebührenbefreiung? Falls die Gebührenbefreiung nicht möglich ist: Wäre eine Ratenzahlung möglich? Mit freundlichen Grüßen Aras Abbasi Anfragenr: 18805 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Aras Abbasi << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg. 217-2016 Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei ü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg. 217-2016
Datum
10. November 2016 09:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg. 10.11.2016 Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg. 10.11.2016
Datum
10. November 2016 09:36
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg. 215-2016 Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei ü…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg. 215-2016
Datum
15. November 2016 11:26
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg.216-2016 Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei üb…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2016, Vg.216-2016
Datum
15. November 2016 11:29
Status
Sehr geehrter Herr Abbasi, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen