Runder Tisch vom 26.06.2020 zum Coronavirus

Laut einem Video auf youTube fand am 26.06.2020 ein Runder Tisch mit dem Ministerpräsidenten und weiteren Personen der Staatskanzlei statt.
Aus dem Video geht hervor, dass lediglich eine Tonaufnahme genehmigt wurde, welche dann aber zu Händen der Staatskanzlei ging. Ein runder Tisch sollte im wesentlichen ja Transparenz bringen. Weiterhin war die Staatskanzlei auch nicht der Veranstalter des runden Tisches, soweit ich das erfasst habe, entsprechend liegen die Rechte an Bild und Tonaufnahmen auch nicht bei der Staatskanzlei. Als MP ist man Person des öffentlichen Lebens und handelt im Auftrag des Wählers. Aus diesem Grunde fordere ich die Staatskanzlei hiermit auf, den in ihrem Besitz befindlichen Mitschnitt ungekürzt und vollumfänglich der Öffentlichkeit zugänglich zumachen durch eine umgehende Veröffentlichung.

Link zum Video: https://www.youtube.com/embed/Rx-ec3nUcrc

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. August 2020
  • Frist
    12. September 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut einem Video a…
An Sächsische Staatskanzlei Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Runder Tisch vom 26.06.2020 zum Coronavirus [#194821]
Datum
8. August 2020 13:43
An
Sächsische Staatskanzlei
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut einem Video auf youTube fand am 26.06.2020 ein Runder Tisch mit dem Ministerpräsidenten und weiteren Personen der Staatskanzlei statt. Aus dem Video geht hervor, dass lediglich eine Tonaufnahme genehmigt wurde, welche dann aber zu Händen der Staatskanzlei ging. Ein runder Tisch sollte im wesentlichen ja Transparenz bringen. Weiterhin war die Staatskanzlei auch nicht der Veranstalter des runden Tisches, soweit ich das erfasst habe, entsprechend liegen die Rechte an Bild und Tonaufnahmen auch nicht bei der Staatskanzlei. Als MP ist man Person des öffentlichen Lebens und handelt im Auftrag des Wählers. Aus diesem Grunde fordere ich die Staatskanzlei hiermit auf, den in ihrem Besitz befindlichen Mitschnitt ungekürzt und vollumfänglich der Öffentlichkeit zugänglich zumachen durch eine umgehende Veröffentlichung. Link zum Video: https://www.youtube.com/embed/Rx-ec3nUcrc
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194821 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194821/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Sächsische Staatskanzlei
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 8. August 2020 und möchten Ihnen mitteilen, …
Von
Sächsische Staatskanzlei
Betreff
AW: Runder Tisch vom 26.06.2020 zum Coronavirus [#194821]
Datum
27. August 2020 14:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir kommen zurück auf Ihre Anfrage vom 8. August 2020 und möchten Ihnen mitteilen, dass dem von Ihnen in Ihrer Anfrage formulierten Auskunftsanspruch aus den nachfolgenden Gründen nicht entsprochen werden kann: Der Anwendungsbereich von § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetzes (SächsUlG) ist nicht eröffnet, da es sich bei den begehrten Auskünften nicht um umweltrelevante Informationen handelt. Auch § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG) ist nicht einschlägig. Die von Ihnen begehrten Auskünfte beziehen sich nicht auf rechtliche Regelungen aus dem Lebens- und/oder Futtermittelbereich beziehungsweise auf Lebensmittel- und/oder Futtermittelerzeugnisse und/oder -verbraucherprodukte. Auch greift der allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche Auskunftsanspruch nach § 1 Satz 1 SächsVwVfZG in Verbindung mit § 29 Abs. 1 VwVfG nicht. Ein solcher Auskunftsanspruch setzt voraus, dass Sie Beteiligter in einem entsprechenden Verwaltungsverfahren sind. Dafür liegen keinerlei Anhaltspunkte vor. Das Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (Informationsfreiheitsgesetz - IFG), nach dem in § 1 ein voraussetzungsloser Rechtsanspruch auf Auskunft über amtliche Informationen gewährt wird, verpflichtet nur Bundesbehörden. Eine vergleichbare Regelung für die Behörden im Freistaat Sachsen hat der Gesetzgeber nicht geschaffen. Darüber hinaus gibt es im Freistaat Sachsen auch keine andere gesetzliche Norm, die ein allgemeines Auskunftsrecht schafft. Unabhängig davon möchten wir zu Ihrer Anfrage auf Folgendes aufmerksam machen: Ministerpräsident Michael Kretschmer achtet die Meinungsfreiheit als eines der höchsten Güter unserer Gesellschaft. Er ist sehr daran interessiert, Gespräche mit jedermann zu führen, der ein Interesse an einer ernsthaften Diskussion hat. Ihm ist es wichtig, sich ein umfassendes Bild von der Lage zu verschaffen und dabei auch die Argumente von Vertretern zu hören, die eine kritische Haltung gegenüber den Corona-Schutzmaßnahmen der vergangenen Monate einnehmen. Insoweit wird aber auch um Verständnis gebeten, dass nicht alles veröffentlicht werden kann, da beispielsweise mitunter auch mit Gesprächspartnern aus unterschiedlichen Gründen vereinbart ist, Gespräche ohne Öffentlichkeit zu führen. Daher stehen vorliegend neben den oben genannten Gründen noch weitere Umstände der von Ihnen erbetenen Auskunftserteilung entgegen. Mit freundlichen Grüßen