Runderlass zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zu Evakuierung

Den Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums, betreffend Anforderungen an die Erste Hilfe, den Brandschutz und die Evakuierung, wie in der Ausgabe 29/2016 der Wochenzeitung "DIE ZEIT" auf Seite 30 beschreiben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juli 2016
  • Frist
    17. August 2016
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Den Runderlass des …
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
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Betreff
Runderlass zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zu Evakuierung [#17340]
Datum
18. Juli 2016 16:31
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Den Runderlass des niedersächsischen Kultusministeriums, betreffend Anforderungen an die Erste Hilfe, den Brandschutz und die Evakuierung, wie in der Ausgabe 29/2016 der Wochenzeitung "DIE ZEIT" auf Seite 30 beschreiben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Evi Denz <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Ihre Anfrage vom 18.7.2016 Sehr geehrte Frau Denz, anliegend erhalten Sie den Text des angeforderten Runderlasses:…
Von
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Betreff
Runderlass zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zu Evakuierung
Datum
20. Juli 2016 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Ihre Anfrage vom 18.7.2016 Sehr geehrte Frau Denz, anliegend erhalten Sie den Text des angeforderten Runderlasses: https://www.arbeitsschutz-schulen-nds.de/verantwortung-organisation/rechtsgrundlagen/erlasse/rderl-erste-hilfe-brandschutz-und-evakuierung-in-schulen Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie besten Dank für die schnelle Bearbeitung und Antwort. Mit freundli…
An Niedersächsisches Kultusministerium (MK) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Runderlass zur Ersten Hilfe, zum Brandschutz und zu Evakuierung [#17340]
Datum
20. Juli 2016 17:50
An
Niedersächsisches Kultusministerium (MK)
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> haben Sie besten Dank für die schnelle Bearbeitung und Antwort. Mit freundlichen Grüßen Evi Denz Anfragenr: 17340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Evi Denz