Rundfunk-Gebühren

Wieviel kostet die Ermittlung der Rundfunkbeiträge durch die KEF?
Sitzungsgeld, Aufwandentschädigung für die Kommissionsmitglieder, Berater, Gutachten usw.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviel kostet di…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunk-Gebühren [#208000]
Datum
6. Januar 2021 17:10
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviel kostet die Ermittlung der Rundfunkbeiträge durch die KEF? Sitzungsgeld, Aufwandentschädigung für die Kommissionsmitglieder, Berater, Gutachten usw.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208000 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208000/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021, mit der Sie einen Antrag nach §§ 2 A…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Rundfunk-Gebühren [#208000]
Datum
14. Januar 2021 16:05
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 6. Januar 2021, mit der Sie einen Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) stellen. Der Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ist bei Anfragen an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) jedoch nicht eröffnet. Die Mitglieder der KEF werden gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Länder berufen. Die KEF ist daher keine nach § 3 LTranspG transparenzpflichtige Stelle oder Teil einer solchen im Sinne des Landestransparenzgesetzes. Unabhängig davon können wir Ihnen mitteilen, dass der Wirtschaftsplan der KEF im Haushaltsplan des Landes Rheinland-Pfalz abgebildet ist, der jeweils veröffentlicht wird. Die tatsächlichen Aufwendungen können davon jedoch nach unten abweichen. Mit freundlichen Grüßen