Antrag nach dem LTranspG, VIG
Sehr geehrte<Information-entfernt>
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Rundfunkanstalten können sich privat betätigen. Diese Kosten werden aber dem Beitragszahler zur Zahlung vorgelegt.
1. Was hat z.B. eine EU-Geschäftsmarke "BEITRAGSSERVICE" angemeldet in der Klasse 3 "Wasch und Bleichmittel" mit Rundfunk zu tun? Wie hoch sind solche Ausgaben, warum werden sie anerkannt und in Rundfunkbeiträge eingerechnet?
EU-Geschäftsmarke "BEITRAGSSERVICE"
https://euipo.europa.eu/eSearch/#details/trademarks/010588507
2. Warum wird betriebliche Altersversorgung, die zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung von Rundfunkanstalten ihren Arbeitnehmern gewährt, von den Beitragszahlern bezahlt? Sind Beitragszahler etwa private Rentenversicherung?
3. Rundfunkanstalten geben verschiedene Gutachten in Auftrag. Kirchhof Gutachten 2010, z.B. Auf Nachfrage zu den Kosten dieser Gutachten, wird aber keine Information geliefert. Wie hoch sind die Kosten für Kirchhof Gutachten 2010? Was Herr Kirchhof persönlich bekommen hat, interessiert nicht. Ich brauche alle Kosten, die im Zusammenhang mit Kirchhof Gutachten 2010 entstanden sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.
Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
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