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Rundfunkbeitrag

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)."

Wie ist die Situation in der Statistik von Rheinland-Pfalz? Wird in rheinland-pfälsischen Statistik der Rundfunkbeitrag auch als Steuer gebucht?

Vielen Dank.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Dezember 2017
  • Frist
    23. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf m…
An Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag [#25788]
Datum
22. Dezember 2017 17:10
An
Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)." Wie ist die Situation in der Statistik von Rheinland-Pfalz? Wird in rheinland-pfälsischen Statistik der Rundfunkbeitrag auch als Steuer gebucht? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Rundfunkbeitrag“ [#25788] [#25788]
Datum
22. August 2018 18:58
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/25788 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man gar nicht antwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25788 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an das Statistische Landesamt über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Rundfunkbeitrag"
Datum
29. August 2018 11:06
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 29.08.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.095 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an das Statistische Landesamt über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Rundfunkbeitrag" Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 22.08.2018 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an das Statistische Landesamt über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Rundfunkbeitrag"
Datum
10. September 2018 14:00
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 10.09.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.095 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an das Statistische Landesamt über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Rundfunkbeitrag" Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich bezüglich Ihrer Beschwerde vom 22.08.2018 mit dem Statistischen Landesamt schriftlich in Verbindung gesetzt und dieses gebeten auf Ihre Anfrage zu antworten. Gerne können Sie sich erneut mit mir in Verbindung setzen, sollte das Statistische Landesamt nunmehr nicht zeitnah auf Ihre Anfrage antworten. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an das Statistische Landesamt über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Rundfunkbeitrag" (# 25788)
Datum
24. September 2018 10:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 24.09.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.095 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an das Statistische Landesamt über die Plattform fragdenstaat.de bezüglich "Rundfunkbeitrag" (# 25788) Sehr geehrtAntragsteller/in das Statistische Landesamt informierte mich am 20.09.2018 darüber, dass Ihre obengenannte Anfrage beantwortet wurde. Da seitens der Behörde auch noch ergänzende Angaben zur Ihrer Anfrage # 32980 (Wie wird die KEF in der offiziellen Statistik geführt?) gemacht wurden, ist Ihnen die Antwort unter dieser Anfrage bei fragdenstaat.de zugegangen. Sofern Sie keine weiteren informationsfreiheitsrechtlichen Fragen in der obengenannten Angelegenheit haben, wird der Vorgang hier abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.