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Rundfunkbeitrag

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)."

Wie ist die Situation in der Baden-Württemberg-Statistik? Wird dort auch der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2017
  • Frist
    21. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf m…
An Statistisches Landesamt Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag [#25790]
Datum
22. Dezember 2017 17:27
An
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)." Wie ist die Situation in der Baden-Württemberg-Statistik? Wird dort auch der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 22.12.2017 zur Buchung des Rundfunkbeitrags folgende Information…
Von
Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag [#25790]
Datum
2. Januar 2018 10:25
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage vom 22.12.2017 zur Buchung des Rundfunkbeitrags folgende Information: Entsprechend des Vorgehens des Statistischen Bundesamtes wird auch in den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und somit in den Bundesländern der Rundfunkbeitrag seit dem Berichtsjahr 2013 als Steuer (sonstige direkte Steuern und Abgaben) gebucht. Die regionalen VGR in Deutschland werden ausgehend von den Ergebnissen der nationalen VGR des Statistischen Bundesamtes berechnet. Die regionalen VGR werden vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (www.vgrdl.de<http://www.vgrdl.de>) erstellt. Die Arbeiten im Arbeitskreis erfolgen auf der Basis einer abgestimmten Aufgabenteilung. Jedes Arbeitskreismitglied rechnet für die Ebene der Bundesländer ein Aggregat bzw. einen Wirtschaftsbereich für alle 16 Länder nach einheitlichen Methoden. Die „Sekundäre Einkommensverteilung“, in der für die Umverteilungsrechnung der Rundfunkbeitrag gebucht wird, wird zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.