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Rundfunkbeitrag

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)."

Wie ist die Situation in der Bremen-Statistik? Wird dort auch der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2017
  • Frist
    23. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes z…
An Statistisches Landesamt Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag [#25791]
Datum
22. Dezember 2017 17:38
An
Statistisches Landesamt Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)." Wie ist die Situation in der Bremen-Statistik? Wird dort auch der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Landesamt Bremen
Guten Tag, vielen Dank für diese Nachricht. Ich bin am 2. Januar 2018 wieder erreichbar, E-Mails werden nicht wei…
Von
Statistisches Landesamt Bremen
Betreff
Automatische Antwort: Rundfunkbeitrag [#25791]
Datum
22. Dezember 2017 17:45
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für diese Nachricht. Ich bin am 2. Januar 2018 wieder erreichbar, E-Mails werden nicht weitergeleitet. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den zentralen Auskunftsdienst, Telefon 0421/361 6070 oder -10541, E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Landesamt Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die vom Bundesamt geschilderte Vorgehensweise ist bunde…
Von
Statistisches Landesamt Bremen
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag [#25791]
Datum
2. Januar 2018 10:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die vom Bundesamt geschilderte Vorgehensweise ist bundeseinheitlich und gilt daher auch für Bremen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.