Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Rundfunkbeitrag

Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird.

WiSta 1/2017, S. 17
https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile
"Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)."

Wie ist die Situation in der Statistik von Berlin und Brandenburg? Wird dort auch der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht?

Vielen Dank.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Dezember 2017
  • Frist
    23. Januar 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfern…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag [#25792]
Datum
22. Dezember 2017 19:47
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf meine Anfrage hat Statistisches Bundesamt geantwortet, dass Rundfunkbeitrag in der Bundesstatistik als Steuer gebucht wird. WiSta 1/2017, S. 17 https://www.destatis.de/DE/Publikationen/WirtschaftStatistik/2017/01/Wista_1_2017.pdf?__blob=publicationFile "Da damit nicht mehr die Nutzung maßgebend ist, wird der Rundfunkbeitrag in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen als Steuer gebucht (sonstige direkte Steuern und Abgaben)." Wie ist die Situation in der Statistik von Berlin und Brandenburg? Wird dort auch der Rundfunkbeitrag als Steuer gebucht? Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, schrieb Ihnen…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag [#25792] hh* ih*2017/2202
Datum
4. Januar 2018 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, schrieb Ihnen am 2. Januar 2018: "Entsprechend des Vorgehens des Statistischen Bundesamtes wird auch in den regionalen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) und somit in den Bundesländern der Rundfunkbeitrag seit dem Berichtsjahr 2013 als Steuer (sonstige direkte Steuern und Abgaben) gebucht. Die regionalen VGR in Deutschland werden ausgehend von den Ergebnissen der nationalen VGR des Statistischen Bundesamtes berechnet. Die regionalen VGR werden vom Arbeitskreis „Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen der Länder“ (www.vgrdl.de <http://www.vgrdl.de> ) erstellt. Die Arbeiten im Arbeitskreis erfolgen auf der Basis einer abgestimmten Aufgabenteilung. Jedes Arbeitskreismitglied rechnet für die Ebene der Bundesländer ein Aggregat bzw. einen Wirtschaftsbereich für alle 16 Länder nach einheitlichen Methoden. Die „Sekundäre Einkommensverteilung“, in der für die Umverteilungsrechnung der Rundfunkbeitrag gebucht wird, wird zentral vom Bayerischen Landesamt für Statistik durchgeführt." Diese Antwort trifft so auch für Berlin und Brandenburg zu. Weitere Fragen gerne. Ein erfolgreiches, glückliches und gesundes Neues Jahr wünscht
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.