Rundfunkbeitrag

Seit Januar 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben.

Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet.

1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Gemeinde unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 abgeführt?

2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.?

3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice?

4. Wird die Beitragszahlung von der Gemeinde für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen?

5. In welcher Höhe mussten durch die Gemeinde und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden? Bitte führen Sie die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 auf.

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  • Datum
    14. September 2016
  • Frist
    18. Oktober 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Januar 20…
An Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag [#17854]
Datum
14. September 2016 21:53
An
Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Januar 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben. Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet. 1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Gemeinde unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 abgeführt? 2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.? 3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice? 4. Wird die Beitragszahlung von der Gemeinde für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen? 5. In welcher Höhe mussten durch die Gemeinde und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden? Bitte führen Sie die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 auf.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Wolf <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mai…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Waldsee
Betreff
Unzustellbar: Rundfunkbeitrag [#17854]
Datum
14. September 2016 22:03
Status
Fehler bei der Nachrichtenzustellung an folgende Empfänger oder Gruppen: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Die eingegebene E-Mail-Adresse konnte nicht gefunden werden. Überprüfen Sie die E-Mail-Adresse des Empfängers, und versuchen Sie, die Nachricht erneut zu senden. Wenden Sie sich an den Helpdesk, falls das Problem weiterhin besteht. Diagnoseinformationen für Administratoren: Generierender Server: VGSRV03.VG.local <<E-Mail-Adresse>> Remote Server returned '550 5.1.1 RESOLVER.ADR.RecipNotFound; not found' Ursprüngliche Nachrichtenköpfe: Received: from VGSRV03.VG.local (10.230.1.3) by VGSRV03.VG.local (10.230.1.3) with Microsoft SMTP Server (TLS) id 15.0.1210.3; Wed, 14 Sep 2016 22:03:25 +0200 Received: from gw2.waldsee.de (10.230.1.30) by VGSRV03.vg.local (10.230.1.3) with Microsoft SMTP Server (TLS) id 15.0.1210.3 via Frontend Transport; Wed, 14 Sep 2016 22:03:25 +0200 Received: from fragdenstaat.de ([89.238.81.94]:37812) by gw2.waldsee.de with esmtps (TLSv1:DHE-RSA-AES256-SHA:256) (Exim 4.82_1-5b7a7c0-XX) (envelope-from <<Name und E-Mail-Adresse>>) id 1bkGOZ-000720-2U for <<E-Mail-Adresse>> Wed, 14 Sep 2016 22:03:00 +0200 Received: from localhost (localhost [127.0.0.1]) by fragdenstaat.de (Postfix) with ESMTP id 38E2695C0C8 for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Wed, 14 Sep 2016 21:53:27 +0200 (CEST) X-CTCH-RefID: str=0001.0A0C0207.57D9ACF4.0004:SCFSTAT34728555,ss=1,re=-4.000,recu=0.000,reip=0.000,cl=1,cld=1,fgs=0 X-Virus-Scanned: Debian amavisd-new at fragdenstaat.de Received: from fragdenstaat.de ([127.0.0.1]) by localhost (fragdenstaat.de [127.0.0.1]) (amavisd-new, port 10024) with ESMTP id neBnm-8tGfuL for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Wed, 14 Sep 2016 21:53:25 +0200 (CEST) Received: from localhost (localhost [127.0.0.1]) (using TLSv1.2 with cipher ECDHE-RSA-AES256-GCM-SHA384 (256/256 bits)) (No client certificate requested) (Authenticated sender: <<E-Mail-Adresse>> by fragdenstaat.de (Postfix) with ESMTPSA id C96B195C081 for <<Name und E-Mail-Adresse>>; Wed, 14 Sep 2016 21:53:25 +0200 (CEST) MIME-Version: 1.0 Content-Type: text/plain; charset="utf-8" Content-Transfer-Encoding: 8bit Subject: Rundfunkbeitrag [#17854] From: =?utf-8?q?J=C3=BCrgen_Wolf?= <<Name und E-Mail-Adresse>> To: <<Name und E-Mail-Adresse>> Date: Wed, 14 Sep 2016 19:53:25 +0000 Message-ID: <<Name und E-Mail-Adresse>> Reply-To: =?utf-8?q?J=C3=BCrgen_Wolf?= <<Name und E-Mail-Adresse>> Return-Path: <<E-Mail-Adresse>> Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Januar 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben. Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet. 1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Gemeinde unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013, 2014 und 2015 abgeführt? 2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.? 3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice? 4. Wird die Beitragszahlung von der Gemeinde für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen? 5. In welcher Höhe mussten durch die Gemeinde und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden? Bitte führen Sie die Jahre 2008, 2009, 2010, 2011 und 2012 auf. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen