Rundfunkbeitrag Anteil KEK 1998 - 2016

Wie hoch war der Anteil des Rundfunkbeitrags, welcher der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in den Jahren 1998 bis 2016 jeweils zukam?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2017
  • Frist
    8. September 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie hoch war der…
An Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) Details
Von
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Betreff
Rundfunkbeitrag Anteil KEK 1998 - 2016 [#24237]
Datum
5. August 2017 15:07
An
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie hoch war der Anteil des Rundfunkbeitrags, welcher der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) in den Jahren 1998 bis 2016 jeweils zukam?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Gesamtausgaben der KEK
Von
Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
Via
Briefpost
Betreff
Gesamtausgaben der KEK
Datum
22. September 2017
Status
Anfrage abgeschlossen