Rundfunkbeitrag: Ausschließlich Vollstreckung bei Einzelschuldnern

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass der Rundfunkbeitrag pro Einheit Zusammenwohnender erhoben wird. Für Mehrpersonenwohnungen sollen die Inhaber gesamtschuldnerisch haften (RBStV §2 Abs 1 bis 3).
Nach dem statistischen Jahrbuch Hamburg 2017/18 gab es im Jahr 2016 481.000 Singlehaushalte und 494.000 Mehrpersonenhaushalte. Setzt man nun voraus, dass Personenanzahl in Haushalten in etwa der Inhaberzahl gemeinsamen Wohnens entspricht, sollten etwas über die Hälfte der Wohnungen mehrere Inhaber haben, die für den Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch haften.

Vollstreckungsersuchen des NDR in Bezug auf den RB sind immer auf Einzelschuldner ausgestellt.

Dies ist einerseits unverständlich, da ja gerade der Vorteil der gesamtschuldnerischen Haftung beim Gläubiger liegen soll: Bei Vollstreckung einer Gesamtschuld kann gegen alle gleichzeitig und sogar in voller Höhe vollstreckt werden. Das ergibt eine grössere Möglichkeit, den Schuldausgleich zu erlangen.

Andererseit folgt aus dieser speziellen Vollstreckungsart an nur einem Inhaber einer Mehrpersonenwohnung eine Ungleichbehandlung, die gegen Grundrechte verstößt. Zum Einen gibt es keine offizielle Aufforderung oder Information der Vollstreckungsstelle an die anderen Mitwohnenden Gesamtschuldner), den oder ihren anteiligen Ausgleich zu erbringen (selbst wenn sie wollen würden) und zum Anderen werden die negativen Auswirkungen bei einer Nichtzahlung der Gesamtschuld einzig auf den Vollstreckten abgewälzt. (z.B. mit einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis).

Mir ist klar, dass bei Vollstreckungsersuchen nur in offensichtlich fehlerhaften Fällen eine Vollstreckung ausbleiben kann. Hier ist aber offensichtlich, dass es nicht der Realität entsprechen kann, dass nur Inhaber von Singlewohnungen den Beitrag verweigern oder nicht zahlen können.

Hat die Finanzbehörde vor, oder hat sie bereits beim ersuchenden NDR bzw. Beitragsservice nachgefragt, was der Grund dieser statistischen Abnormalität ist, bzw. wieso der NDR nicht die volle Möglichkeit der Gesamtschuldnerregelung ausschöpft und gegen alle Gesamtschuldner vollstrecken lässt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    22. Oktober 2018
  • Frist
    23. November 2018
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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Rundfunkbeitrag: Ausschließlich Vollstreckung bei Einzelschuldnern [#34157]
Datum
22. Oktober 2018 17:10
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass der Rundfunkbeitrag pro Einheit Zusammenwohnender erhoben wird. Für Mehrpersonenwohnungen sollen die Inhaber gesamtschuldnerisch haften (RBStV §2 Abs 1 bis 3). Nach dem statistischen Jahrbuch Hamburg 2017/18 gab es im Jahr 2016 481.000 Singlehaushalte und 494.000 Mehrpersonenhaushalte. Setzt man nun voraus, dass Personenanzahl in Haushalten in etwa der Inhaberzahl gemeinsamen Wohnens entspricht, sollten etwas über die Hälfte der Wohnungen mehrere Inhaber haben, die für den Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch haften. Vollstreckungsersuchen des NDR in Bezug auf den RB sind immer auf Einzelschuldner ausgestellt. Dies ist einerseits unverständlich, da ja gerade der Vorteil der gesamtschuldnerischen Haftung beim Gläubiger liegen soll: Bei Vollstreckung einer Gesamtschuld kann gegen alle gleichzeitig und sogar in voller Höhe vollstreckt werden. Das ergibt eine grössere Möglichkeit, den Schuldausgleich zu erlangen. Andererseit folgt aus dieser speziellen Vollstreckungsart an nur einem Inhaber einer Mehrpersonenwohnung eine Ungleichbehandlung, die gegen Grundrechte verstößt. Zum Einen gibt es keine offizielle Aufforderung oder Information der Vollstreckungsstelle an die anderen Mitwohnenden Gesamtschuldner), den oder ihren anteiligen Ausgleich zu erbringen (selbst wenn sie wollen würden) und zum Anderen werden die negativen Auswirkungen bei einer Nichtzahlung der Gesamtschuld einzig auf den Vollstreckten abgewälzt. (z.B. mit einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis). Mir ist klar, dass bei Vollstreckungsersuchen nur in offensichtlich fehlerhaften Fällen eine Vollstreckung ausbleiben kann. Hier ist aber offensichtlich, dass es nicht der Realität entsprechen kann, dass nur Inhaber von Singlewohnungen den Beitrag verweigern oder nicht zahlen können. Hat die Finanzbehörde vor, oder hat sie bereits beim ersuchenden NDR bzw. Beitragsservice nachgefragt, was der Grund dieser statistischen Abnormalität ist, bzw. wieso der NDR nicht die volle Möglichkeit der Gesamtschuldnerregelung ausschöpft und gegen alle Gesamtschuldner vollstrecken lässt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat mich beauftragt, Ihre nachstehen…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
WG: Rundfunkbeitrag: Ausschließlich Vollstreckung bei Einzelschuldnern [#34157]
Datum
2. November 2018 10:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, die Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg hat mich beauftragt, Ihre nachstehende Anfrage zu beantworten. Eine derartige Anfrage an den NDR ist weder erfolgt oder beabsichtigt, somit liegt hierüber keine Information im Sinne des § 2 (1) HmbTG vor. Die Finanzbehörde ist als zuständige Vollstreckungsbehörde gem. § 5 Absatz 1 des Hamburgischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HmbVwVG) an das ihr vorliegende Ersuchen gebunden. Etwaige statistische Auffälligkeiten stellen keine Ausschlussgründe für die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen dar. Die Gründe zur Einstellung der Vollstreckung sind in § 34 HmbVwVG geregelt. Mit freundlichen Grüßen