Rundfunkbeitrag: Ausschließlich Vollstreckung bei Einzelschuldnern
Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag ist festgelegt, dass der Rundfunkbeitrag pro Einheit Zusammenwohnender erhoben wird. Für Mehrpersonenwohnungen sollen die Inhaber gesamtschuldnerisch haften (RBStV §2 Abs 1 bis 3).
Nach dem statistischen Jahrbuch Hamburg 2017/18 gab es im Jahr 2016 481.000 Singlehaushalte und 494.000 Mehrpersonenhaushalte. Setzt man nun voraus, dass Personenanzahl in Haushalten in etwa der Inhaberzahl gemeinsamen Wohnens entspricht, sollten etwas über die Hälfte der Wohnungen mehrere Inhaber haben, die für den Rundfunkbeitrag gesamtschuldnerisch haften.
Vollstreckungsersuchen des NDR in Bezug auf den RB sind immer auf Einzelschuldner ausgestellt.
Dies ist einerseits unverständlich, da ja gerade der Vorteil der gesamtschuldnerischen Haftung beim Gläubiger liegen soll: Bei Vollstreckung einer Gesamtschuld kann gegen alle gleichzeitig und sogar in voller Höhe vollstreckt werden. Das ergibt eine grössere Möglichkeit, den Schuldausgleich zu erlangen.
Andererseit folgt aus dieser speziellen Vollstreckungsart an nur einem Inhaber einer Mehrpersonenwohnung eine Ungleichbehandlung, die gegen Grundrechte verstößt. Zum Einen gibt es keine offizielle Aufforderung oder Information der Vollstreckungsstelle an die anderen Mitwohnenden Gesamtschuldner), den oder ihren anteiligen Ausgleich zu erbringen (selbst wenn sie wollen würden) und zum Anderen werden die negativen Auswirkungen bei einer Nichtzahlung der Gesamtschuld einzig auf den Vollstreckten abgewälzt. (z.B. mit einer Eintragung ins Schuldnerverzeichnis).
Mir ist klar, dass bei Vollstreckungsersuchen nur in offensichtlich fehlerhaften Fällen eine Vollstreckung ausbleiben kann. Hier ist aber offensichtlich, dass es nicht der Realität entsprechen kann, dass nur Inhaber von Singlewohnungen den Beitrag verweigern oder nicht zahlen können.
Hat die Finanzbehörde vor, oder hat sie bereits beim ersuchenden NDR bzw. Beitragsservice nachgefragt, was der Grund dieser statistischen Abnormalität ist, bzw. wieso der NDR nicht die volle Möglichkeit der Gesamtschuldnerregelung ausschöpft und gegen alle Gesamtschuldner vollstrecken lässt?
Anfrage erfolgreich
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Datum22. Oktober 2018
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23. November 2018
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