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Rundfunkbeitrag / Sperrkonten

ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information:

Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag
http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html

"Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt."

Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Februar 2018
  • Frist
    23. März 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ARD gib…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag / Sperrkonten [#26682]
Datum
19. Februar 2018 22:20
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ARD gibt auf ihrer Internetseite folgende Information: Verwendung der 17,50 Euro Rundfunkbeitrag http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/Verwendung_der_17_50_Euro_Rundfunkbeitrag/309602/index.html "Auf Sperrkonten liegende, der ARD in der laufenden Beitragsperiode und damit den Jahren 2015/2016 nicht zur Verfügung stehende Mehrerträge durch den neuen Rundfunkbeitrag sind nicht berücksichtigt." Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Eingangsbestätigung IFG Antrag 202: Rundfunkbeitrag auf Sperrkonten Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen de…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 202: Rundfunkbeitrag auf Sperrkonten
Datum
20. Februar 2018 08:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 20. Februar 2018. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30202 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer das Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 19. Februar 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30202) eine Anfr…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Rundfunkbeitrag / Sperrkonten
Datum
16. März 2018 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Sie haben mit E-Mail vom 19. Februar 2018 (unser Az.: A-IR/1110100-IF30202) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung folgender Informationen: Rundfunkbeitrag wird von Beitragszahlern gesammelt. Ein Teil geht an Landesrundfunkanstalten, der andere Teil wandert auf Sperrkonten und steht dem deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht zur Verfügung. Wie werden diese Summen auf Sperrkonten in der Statistik behandelt? In diesem Zusammenhang verweisen wir Sie an unseren IFG-Bescheid im Verfahren 187. In diesem heißt es: dass das Statistische Bundesamt keine Statistik zum Thema Rundfunkbeiträge erstellt und dementsprechend auch keine Daten zu Rundfunkbeiträgen erhebt. Zusätzlich verweisen wir auf unseren Bescheid im Verfahren 190, in dem wir ausführten, dass Nutzerzahlen (weder inländische noch ausländische) oder sonstige Informationen zu Beitragszahler-Gruppen von uns nicht erhoben werden. Da uns keine Informationen zu Ihrer Frage vorliegen können wir Ihnen diese leider nicht beantworten. Vielen Dank für Ihre Geduld. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
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