Rundfunkbeitrag Sperrkonto

Mit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich ein Überschuss ergeben. Dieser Überschuss wird auf ein Sperrkonto eingezahlt.
1. Wie hoch war der Überschuss Ende 2013/14/15/16 ?
2. Wie wird der jährliche Überschuss berechnet?
Beispiele: Überschuss = aktuellle Beitragseinnahmen - Finanzbedarf von ARD+ZDF?
3 Wie wird dieser oben genannten Finanzbedarf festgelegt?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    16. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Einführung…
An Staatsministerium Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag Sperrkonto [#22599]
Datum
16. Juni 2017 08:59
An
Staatsministerium Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich ein Überschuss ergeben. Dieser Überschuss wird auf ein Sperrkonto eingezahlt. 1. Wie hoch war der Überschuss Ende 2013/14/15/16 ? 2. Wie wird der jährliche Überschuss berechnet? Beispiele: Überschuss = aktuellle Beitragseinnahmen - Finanzbedarf von ARD+ZDF? 3 Wie wird dieser oben genannten Finanzbedarf festgelegt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatsministerium Baden-Württemberg
Eingang Ihrer E-Mail vom 16. Juni 2017 Sehr geehrter Her Antragsteller/in, hiermit teile ich Ihnen wie gewünscht …
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Eingang Ihrer E-Mail vom 16. Juni 2017
Datum
23. Juni 2017 08:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Her Antragsteller/in, hiermit teile ich Ihnen wie gewünscht mit, dass Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017 hier eingegangen ist. Mit freundlichen Grüßen

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Staatsministerium Baden-Württemberg
Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage senden wir Ihnen ein Antwortschreiben auf…
Von
Staatsministerium Baden-Württemberg
Betreff
Ihre E-Mail vom 16. Juni 2017
Datum
28. Juni 2017 13:29
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage senden wir Ihnen ein Antwortschreiben auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 16. Juni 2017. Mit freundlichen Grüßen