Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto

Mit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich ein Überschuss ergeben. Dieser Überschuss wird auf ein Sperrkonto eingezahlt.
1. Wie hoch war der Überschuss Ende 2013/14/15/16 ?
2. Wie wird der jährliche Überschuss berechnet?
Beispiele: Überschuss = aktuellle Beitragseinnahmen - Finanzbedarf von ARD+ZDF?
3 Wie wird dieser oben genannten Finanzbedarf festgelegt?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto [#22772]
Datum
16. Juni 2017 22:55
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich ein Überschuss ergeben. Dieser Überschuss wird auf ein Sperrkonto eingezahlt. 1. Wie hoch war der Überschuss Ende 2013/14/15/16 ? 2. Wie wird der jährliche Überschuss berechnet? Beispiele: Überschuss = aktuellle Beitragseinnahmen - Finanzbedarf von ARD+ZDF? 3 Wie wird dieser oben genannten Finanzbedarf festgelegt?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 16. Juni 2017. Diese wurde zustä…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto [#22772] Z1900
Datum
4. Juli 2017 17:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 16. Juni 2017. Diese wurde zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfragen bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Mit freundlichen Grüßen
Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 16. Juni 2017. Diese wurde am 17…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto [#22772] Z1900
Datum
6. Juli 2017 15:24
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 16. Juni 2017. Diese wurde am 17. Juni zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet. Leider wurde Ihre Postanschrift nicht mit dem von Ihnen gestellten Antrag an uns weitergeleitet. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie daher um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter der wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße

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Westdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben auf unsere unten stehende E-Mail vom 6. Juli 2017 noch keine Antwort von Ih…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto [#22772] Z1900
Datum
17. Juli 2017 11:04
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben auf unsere unten stehende E-Mail vom 6. Juli 2017 noch keine Antwort von Ihnen erhalten und möchten Sie für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage noch einmal um Zuleitung Ihrer Postanschrift und einer persönlichen E-Mail-Adresse bitten, unter der wir Sie erreichen können. Vielen Dank und freundliche Grüße