Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto

Mit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich ein Überschuss ergeben. Dieser Überschuss wird auf ein Sperrkonto eingezahlt.
1. Wie hoch war der Überschuss Ende 2013/14/15/16 ?
2. Wie wird der jährliche Überschuss berechnet?
Beispiele: Überschuss = aktuellle Beitragseinnahmen - Finanzbedarf von ARD+ZDF?
3 Wie wird dieser oben genannten Finanzbedarf festgelegt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Mit Einführung d…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
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Betreff
Rundfunkbeitrag Überschuss - Sperrkonto [#22598]
Datum
16. Juni 2017 08:48
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Einführung des Rundfunkbeitrags hat sich ein Überschuss ergeben. Dieser Überschuss wird auf ein Sperrkonto eingezahlt. 1. Wie hoch war der Überschuss Ende 2013/14/15/16 ? 2. Wie wird der jährliche Überschuss berechnet? Beispiele: Überschuss = aktuellle Beitragseinnahmen - Finanzbedarf von ARD+ZDF? 3 Wie wird dieser oben genannten Finanzbedarf festgelegt?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Beitragsservice - Automatische Antwort - E-Mail-Adresse nicht mehr aktiv - Automatic reply - E-mail address no longer active
Datum
16. Juni 2017 08:56
Status
Warte auf Antwort
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