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Rundfunkbeitrag und Geschäftsbericht

Anfrage an: Südwestrundfunk

Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich geregelte Abgabe des Bundeslandes. SWR bucht diese gesetzlich geregelte Abgabe des Bundeslandes unter eigenen Erträgen in die eigene Gewinn- und Verlustrechnung.

Ab welchem Zeitpunkt geht die Landesabgabe (Rundfunkbeitrag) in den eigenen Ertrag des Rundfunkunternehmens SWR über? Ist es der Zeitpunkt der Festsetzung im Festsetzungsbescheid? Oder ist dieser Zeitpunkt - Zahlung der Landesabgabe (Rundfunkbeitrag) auf das Konto von SWR? Wann ist genauer Zeitpunkt?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. August 2018
  • Frist
    26. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der R…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag und Geschäftsbericht [#33117]
Datum
27. August 2018 20:11
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Rundfunkbeitrag ist eine gesetzlich geregelte Abgabe des Bundeslandes. SWR bucht diese gesetzlich geregelte Abgabe des Bundeslandes unter eigenen Erträgen in die eigene Gewinn- und Verlustrechnung. Ab welchem Zeitpunkt geht die Landesabgabe (Rundfunkbeitrag) in den eigenen Ertrag des Rundfunkunternehmens SWR über? Ist es der Zeitpunkt der Festsetzung im Festsetzungsbescheid? Oder ist dieser Zeitpunkt - Zahlung der Landesabgabe (Rundfunkbeitrag) auf das Konto von SWR? Wann ist genauer Zeitpunkt?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrtAntragsteller/in Anfrage [#33117] Rundfunkbeitrag und Geschäftsbericht Die Ertragswirksamkeit des Rund…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
WG: Rundfunkbeitrag und Geschäftsbericht [#33117]
Datum
19. Oktober 2018 16:45
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Anfrage [#33117] Rundfunkbeitrag und Geschäftsbericht Die Ertragswirksamkeit des Rundfunkbeitrags beginnt mit seiner Fälligkeit. Sollten Sie noch Rückfragen haben, können Sie uns auch anrufen, Montag bis Freitag von 7-19 Uhr: Telefon 01806-999 555 55 (Festnetzpreis 20 ct./Anruf; Mobilfunkpreise maximal 60 ct./Anruf). Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.