Rundfunkbeitrag vs PayTV

Auf welcher Grundlage werden die öffentlich rechtlichen Sender nicht verschlüsselt übertragen, sodass ich selber entscheiden kann, wie z.B. bei anderen Anbietern wie Sky, ob ich diese Programme empfangen möchte oder nicht?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf welcher Grundla…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitrag vs PayTV [#180194]
Datum
12. Februar 2020 11:09
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf welcher Grundlage werden die öffentlich rechtlichen Sender nicht verschlüsselt übertragen, sodass ich selber entscheiden kann, wie z.B. bei anderen Anbietern wie Sky, ob ich diese Programme empfangen möchte oder nicht?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 180194 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180194
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Westdeutscher Rundfunk
Antragsteller/in, Antragsteller/in Z0885 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdensta…
Von
Westdeutscher Rundfunk
Betreff
Antragsteller/in, Antragsteller/in Z0885
Datum
13. Februar 2020 13:37
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
WGRundfunkbeitragvsPayTV180194.eml
12,3 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail über fragdenstaat.de vom 12.02.2020, die zuständigkeitshalber an die Publikumsstelle des WDR weitergeleitet wurde. Für die weitere Bearbeitung Ihrer Anfrage bitten wir Sie um Zuleitung Ihrer Postanschrift bzw. einer persönlichen E-Mail-Adresse, unter welcher wir Sie erreichen können. Hintergrund ist, dass Anfragen zwar auch in elektronischer Form über ein Portal wie fragdenstaat.de gestellt werden können. Allerdings besteht kein Anspruch auf öffentliche Kommunikation über ein solches Portal, zumal über diese Kommunikationsform die Identität des Anspruchstellers nicht feststellbar ist. Kenntnis der Identität des Anspruchstellers ist aber Grundlage der Kommunikation nach Sinn und Zweck der Regelungen und nach verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen. Vielen Dank und freundliche Grüße