Rundfunkbeiträge der Stadt Hamburg

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Informationen über die Gesamtausgaben der Stadt Hamburg für die Rundfunkgebühren 2012 und die Rundfunkbeiträge 2013 und 2014.

Bitte teilen Sie mir dazu auch noch mit, ob diese Abgabe Steuermittelanteile enthält. Wenn ja, zu welchem Prozentsatz?

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Januar 2015
  • Frist
    14. Februar 2015
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Rundfunkbeiträge der Stadt Hamburg [#8379]
Datum
13. Januar 2015 17:37
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Informationen über die Gesamtausgaben der Stadt Hamburg für die Rundfunkgebühren 2012 und die Rundfunkbeiträge 2013 und 2014. Bitte teilen Sie mir dazu auch noch mit, ob diese Abgabe Steuermittelanteile enthält. Wenn ja, zu welchem Prozentsatz? Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 13.Januar 2015. F…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Rundfunkbeiträge der Stadt Hamburg [#8379]
Datum
19. Januar 2015 14:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 13.Januar 2015. Für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Finanzbehörde zuständig. Informationen zu den Rundfunkgebühren der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) für die Jahre 2012 und 2013 finden Sie in der Bürgerschaftsdrucksache Nr. 20/11821 öffentlich zugänglich über die Parlamentsdatenbank (http://www.buergerschaft-hh.de/parldok/). Für das Jahr 2014 liegen keine gesammelten und aufbereiteten Daten bei der Finanzbehörde. Da eine Hauptposition der FHH Steuereinnahmen sind, werden auch zu leistende Rundfunkbeiträge u.a. hierüber finanziert. Aufgrund des Gesamtdeckungsprinzips, das sämtliche Einnahmen für die Deckung sämtlicher Ausgaben verwendet werden, kann eine Zuordnung, welche Ausgaben im Einzelnen durch Steuerreinnahmen finanziert werden, und damit eine Aussage zu einem konkreten Anteil nicht gemacht werden. Mit freundlichen Grüßen