Rundfunkbeiträge für Behördenfahrzeuge

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG)

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Informationen über:

Werden für die KFZ der Finanzbehörde Hamburg Rundfunkbeiträge gezahlt?
Falls ja, wie werden sie berechnet?

Falls nein, bitte ich auch um entsprechende Negativauskunft

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen.

Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. November 2015
  • Frist
    8. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Finanzbehörde Hamburg Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Rundfunkbeiträge für Behördenfahrzeuge [#11796]
Datum
4. November 2015 09:12
An
Finanzbehörde Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Informationen über: Werden für die KFZ der Finanzbehörde Hamburg Rundfunkbeiträge gezahlt? Falls ja, wie werden sie berechnet? Falls nein, bitte ich auch um entsprechende Negativauskunft Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz <<E-Mail-Adresse>>

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Finanzbehörde Hamburg
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 06.November 2015.…
Von
Finanzbehörde Hamburg
Betreff
AW: Rundfunkbeiträge für Behördenfahrzeuge [#11796]
Datum
16. November 2015 09:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG vom 06.November 2015. Sie bitten um Auskunft zu folgenden Fragen: Werden für die KFZ der Finanzbehörde Hamburg Rundfunkbeiträge gezahlt? Falls ja, wie werden sie berechnet? Für die 3 vorhandenen Kfz der Finanzbehörde werden keine Rundfunkbeiträge gezahlt. Bei der Anzahl der Kraftfahrzeuge gilt: Pro beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein betrieblich genutztes Kraftfahrzeug frei. Für jedes weitere ist ein Drittelbeitrag zu entrichten – also monatlich 5,83 Euro. Die Finanzbehörde hat 5 Betriebsstätten. Mithin sind keine Rundfunkbeiträge zu zahlen. http://www.rundfunkbeitrag.de/informationen/unternehmen_und_institutionen/index_ger.html Mit freundlichem Gruß Ihr Ansprechpartner zum HmbTG in der Finanzbehörde Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg Tel.: 040 / 42828 – 0 Fax: 040 / 42823 – 4131 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>>