Rundfunkbeitragsberechnung

1) Laut RBStV wird der Rundfunkbeitrag für Personen mit bestimmten Voraussetzungen auf aktuell ein Drittel von 17,50 Euro nach Antrag ermäßigt. Gilt diese Ermäßigung nun pro Person oder pro Wohnung? Es ist im Gesetz nicht geregelt, ob sich die Ermäßigung auf die Wohnung oder die einzelnen Bewohner bezieht, da im RBStV nur angegeben ist, dass "pro Wohnung ein Beitrag erhoben wird". Klar ist, dass der Gesamtbetrag von aktuell 17,50 Euro - auch wenn er auf beide zu gleichen Teilen aufgeteilt wird - über dem ermäßigten Beitrag der beiden liegt. Unklar ist, ob der ermäßigte Beitrag von jedem, also insgesamt aktuell 11,66 Euro, oder pro Wohnung, also aufgeteilt auf Beide zu gleichen Anteilen aktuell 2,92 Euro verlangt wird.
Bitte beantworten Sie mir:
- Wie hoch ist der Gesamtbetrag des in diesem speziellen Falle zu erhebenden Rundfunkbeitrags sowie dessen Errechnungsweg und Grundlage?
- Wie kann der einzelne, zahlungspflichtige Gesamtschulner im Innenverhältniss den Beitrag von der anderen Person eintreiben (Rechtsgrundlage, Procedere und Hilfe der LRA z.B. Bescheid)?

2) In einer Wohnung wohnen zwei Personen, davon eine Person mit ein Drittelbeitrag, und eine Person mit vollem Beitrag. Beitragsschuldner sei die Person mit vollem Beitrag.
Bitte beantworten Sie mir:
- Wie hoch ist der zu erhebenden Rundfunkbeitrags sowie dessen Errechnungsweg und Grundlage?
- Wie kann der einzelne, zahlungspflichtige Gesamtschulner im Innenverhältniss den Beitrag von der anderen Person eintreiben (Rechtsgrundlage, Procedere und Hilfe der LRA z.B. Bescheid)?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2017
  • Frist
    18. Juli 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
1) Laut RBStV wird der Rundfunkbeitrag für Personen mit bestimmten Voraussetzungen auf aktuell ein Drittel von 17,…
An Rundfunk Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkbeitragsberechnung [#22775]
Datum
16. Juni 2017 23:04
An
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
1) Laut RBStV wird der Rundfunkbeitrag für Personen mit bestimmten Voraussetzungen auf aktuell ein Drittel von 17,50 Euro nach Antrag ermäßigt. Gilt diese Ermäßigung nun pro Person oder pro Wohnung? Es ist im Gesetz nicht geregelt, ob sich die Ermäßigung auf die Wohnung oder die einzelnen Bewohner bezieht, da im RBStV nur angegeben ist, dass "pro Wohnung ein Beitrag erhoben wird". Klar ist, dass der Gesamtbetrag von aktuell 17,50 Euro - auch wenn er auf beide zu gleichen Teilen aufgeteilt wird - über dem ermäßigten Beitrag der beiden liegt. Unklar ist, ob der ermäßigte Beitrag von jedem, also insgesamt aktuell 11,66 Euro, oder pro Wohnung, also aufgeteilt auf Beide zu gleichen Anteilen aktuell 2,92 Euro verlangt wird. Bitte beantworten Sie mir: - Wie hoch ist der Gesamtbetrag des in diesem speziellen Falle zu erhebenden Rundfunkbeitrags sowie dessen Errechnungsweg und Grundlage? - Wie kann der einzelne, zahlungspflichtige Gesamtschulner im Innenverhältniss den Beitrag von der anderen Person eintreiben (Rechtsgrundlage, Procedere und Hilfe der LRA z.B. Bescheid)? 2) In einer Wohnung wohnen zwei Personen, davon eine Person mit ein Drittelbeitrag, und eine Person mit vollem Beitrag. Beitragsschuldner sei die Person mit vollem Beitrag. Bitte beantworten Sie mir: - Wie hoch ist der zu erhebenden Rundfunkbeitrags sowie dessen Errechnungsweg und Grundlage? - Wie kann der einzelne, zahlungspflichtige Gesamtschulner im Innenverhältniss den Beitrag von der anderen Person eintreiben (Rechtsgrundlage, Procedere und Hilfe der LRA z.B. Bescheid)?
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Rundfunk Berlin-Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese wurde von der Pressestelle des Rundfunk Berlin-Br…
Von
Rundfunk Berlin-Brandenburg
Betreff
Antwort: WG: Rundfunkbeitragsberechnung [#22775]
Datum
21. Juni 2017 16:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese wurde von der Pressestelle des Rundfunk Berlin-Brandenburg zur Bearbeitung an uns weitergeleitet. Sie haben Fragen zur Ermäßigung des Rundfunkbeitrags. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. ? Ein Bewohner der Wohnung entrichtet den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung und muss angemeldet sein. Beitragspflichtig sind nur volljährige Personen. ? Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote ? ob im Radio, Fernsehen oder Internet. ? Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privat genutzten Autos aller Bewohner ab. Menschen, denen das RF-Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis zuerkannt wurde, können eine Ermäßigung beantragen. Der monatliche Rundfunkbeitrag beträgt in diesem Fall 5,83 EUR. Eine Ermäßigung gilt nach der gesetzlichen Regelung (§ 4 Abs. 3 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) innerhalb der Wohnung für den Antragsteller, dessen Ehepartner oder eingetragenen Lebenspartner sowie für die im Haushalt wohnenden Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ein Mitbewohner, der nicht zu diesem Personenkreis gehört, ist verpflichtet, die Wohnung auf seinen Namen bei uns anzumelden und den vollen Rundfunkbeitrag zu zahlen. Wie Sie sich den Beitrag untereinander aufteilen, bleibt Ihnen und Ihren Mitbewohnern selbst überlassen. Bitte berücksichtigen Sie bei einer weiteren Kontaktaufnahme, dass für eine konkrete Bearbeitung Ihres Anliegens die eindeutige Zuordnung zu Ihrem Beitragskontos notwendig ist. Dazu benötigen wir entweder Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift. E-Mails, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, müssen aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. Aus diesem Grund wird Ihre E-Mail vom 16.06.2017 gelöscht. Gern möchten wir Ihr Anliegen schnell der richtigen Stelle zuordnen und damit auch zügig bearbeiten. Hierfür stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite unter der Angabe Ihrer Beitragsnummer zu nutzen. Das Kontaktformular erreichen Sie unter kontakt.rundfunkbeitrag.de. Selbstverständlich können Sie uns über das Kontaktformular auch Dateianhänge zusenden. Vielen Dank für Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen