Rundfunkgebühren

Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich möchte das die Rundfunkgebühren nicht bezahlt werden müssen für Menschen unter dem Existenzminimum bzw. unter Einkommen von 1200,-€. Manche Rentner oder Arbeiter können sich das einfach nicht leisten, wenn man Miete, Strom und so weiter abzieht. Man muss sich auch jeden Monat etwas zur Seite legen können um eine neue Waschmaschine kaufen zu können falls diese mal kaputt geht. Man möchte leben, vielleicht auf einen Urlaub sparen oder den Kindern/Enkeln was kaufen wenn die Geburtstag haben. Die Menschen wollen leben und nicht ums Überleben kämpfen! Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    16. November 2021
  • Frist
    18. Dezember 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich weiß nicht ob…
An Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkgebühren [#233037]
Datum
16. November 2021 06:39
An
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich weiß nicht ob ich hier richtig bin aber ich möchte das die Rundfunkgebühren nicht bezahlt werden müssen für Menschen unter dem Existenzminimum bzw. unter Einkommen von 1200,-€. Manche Rentner oder Arbeiter können sich das einfach nicht leisten, wenn man Miete, Strom und so weiter abzieht. Man muss sich auch jeden Monat etwas zur Seite legen können um eine neue Waschmaschine kaufen zu können falls diese mal kaputt geht. Man möchte leben, vielleicht auf einen Urlaub sparen oder den Kindern/Enkeln was kaufen wenn die Geburtstag haben. Die Menschen wollen leben und nicht ums Überleben kämpfen! Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 233037 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/233037/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!