Rundfunkgebühren / Werbeeinnahmen

Anfrage an: Bundesrat

da ja alle Bundesbürger ARD und ZDF Rundfunkgebühren zahlen müssen, dürften dann diese überhaupt noch Werbeeinnahmen machen? oder stehen diese dann nicht alle Werbeeinnahmen auch den Bürgern zu? Dadurch müßten doch Rundfunkgebühren monatlich neu berechnet werden ,oder?
Wie werden diese Verrechnet?
Die privaten Sender haben ja keinen Anspruch auf Rundfunkgebühren, oder?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. November 2018
  • Frist
    18. Dezember 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: da ja alle Bunde…
An Bundesrat Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkgebühren / Werbeeinnahmen [#34660]
Datum
14. November 2018 07:39
An
Bundesrat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
da ja alle Bundesbürger ARD und ZDF Rundfunkgebühren zahlen müssen, dürften dann diese überhaupt noch Werbeeinnahmen machen? oder stehen diese dann nicht alle Werbeeinnahmen auch den Bürgern zu? Dadurch müßten doch Rundfunkgebühren monatlich neu berechnet werden ,oder? Wie werden diese Verrechnet? Die privaten Sender haben ja keinen Anspruch auf Rundfunkgebühren, oder?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesrat
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.11.2018. Auch wenn Sie sich auf das IFG, das UIG …
Von
Bundesrat
Betreff
WG: Rundfunkgebühren / Werbeeinnahmen [#34660]
Datum
19. November 2018 17:01
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 14.11.2018. Auch wenn Sie sich auf das IFG, das UIG und das VIG berufen, handelt es sich bei der von Ihnen begehrten Auskunft über ein Recht von ARD und ZDF, Werbeeinnahmen zu erzielen, nicht um einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen, sondern um eine Bitte um Rechtsauskunft. Dies fällt nicht unter die von Ihnen genannten Gesetze. Zudem handelte es sich auch nicht um Informationen im Bereich des Bundesrates. IFG und UIG regeln zudem den Zugang zu amtlichen Informationen gegenüber Behörden des Bundes. Die Gesetzgebungskompetenz für den Rundfunk liegt aber bei den Ländern. Inwieweit das VIG anwendbar sein soll, erschließt sich nicht. Grundsätzlich einschlägig ist der Rundfunkstaatsvertrag http://www.ard.de/home/die-ard/fakten/abc-der-ard/Rundfunkstaatsvertrag/538802/index.html., in dessen § 7 ff finden sich etwa auch Regelungen zur Werbung. Da ein Recht auf Auskunft nach IFG, UIG und VIG meiner Auffassung nach nicht vorliegt, bitte ich um Mitteilung, ob sie den Antrag aufrecht erhalten. Ich müsste ihn dann gegebenenfalls per Bescheid zurückweisen. Mit freundlichen Grüßen