Rundfunkgebühren

Ich möchte mal den unterschriebenen Staatsvertrag sehen, auf den sich der Beitragservice beruft.
Bitte mit Unterschriften.
Die Rundfunkgebühren würden eingeführt um eine Grundversorgung zu gewährleisten.
Braucht man für eine Grundversorgung ca.100 Sender (TV und Radio)?
Ich bezahle bei freenet 5.75€ im Monat beim Beitragsservice 17.50 für weniger Leistung. Das ist Wucher.
Ein angestaubtes Programm mit alten Filmen aber Premium Gehältern und Renten im Vergleich zu privaten Sendern.
Mir kommt es vor wie ein Selbstbedienungsladen der nur dafür da ist sich mit fürstlichen Gehältern die Taschen voll zu machen, aber keine Leistung zu erbringen.
Braucht man sowas im Internetzeitalter noch?
Mich interessiert auch wieviel wird ausgegeben für Renten und wieviel für den Rest. Wie sieht die Entwicklung in den nächsten Jahren aus?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2021
  • Frist
    12. Juni 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich möchte mal den unter…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkgebühren [#220084]
Datum
9. Mai 2021 14:31
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich möchte mal den unterschriebenen Staatsvertrag sehen, auf den sich der Beitragservice beruft. Bitte mit Unterschriften. Die Rundfunkgebühren würden eingeführt um eine Grundversorgung zu gewährleisten. Braucht man für eine Grundversorgung ca.100 Sender (TV und Radio)? Ich bezahle bei freenet 5.75€ im Monat beim Beitragsservice 17.50 für weniger Leistung. Das ist Wucher. Ein angestaubtes Programm mit alten Filmen aber Premium Gehältern und Renten im Vergleich zu privaten Sendern. Mir kommt es vor wie ein Selbstbedienungsladen der nur dafür da ist sich mit fürstlichen Gehältern die Taschen voll zu machen, aber keine Leistung zu erbringen. Braucht man sowas im Internetzeitalter noch? Mich interessiert auch wieviel wird ausgegeben für Renten und wieviel für den Rest. Wie sieht die Entwicklung in den nächsten Jahren aus?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 220084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/220084/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Mai 2021, mit der Sie einen Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 …
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Rundfunkgebühren [#220084]
Datum
26. Mai 2021 17:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9. Mai 2021, mit der Sie einen Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG) stellen. Der Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes ist bei Anfragen an die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarf der Rundfunkanstalten (KEF) jedoch nicht eröffnet. Die Mitglieder der KEF werden gemäß § 4 Abs. 5 S. 1 Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV) von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten aller 16 Länder berufen. Die KEF ist daher keine nach § 3 LTranspG transparenzpflichtige Stelle oder Teil einer solchen im Sinne des Landestransparenzgesetzes. Unabhängig davon darf ich Sie auf den 22. KEF-Bericht, abrufbar unter www.kef-online.de, hinweisen. Dort finden Sie z.B. Informationen zum Gesamtvergütungsniveau der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten oder zur Entwicklung der Kosten für die Altersversorgung. Im Übrigen hat die Kommission die gesetzlich ausgestaltete Rundfunkordnung als gegeben vorauszusetzen. Hierzu gehört auch die Anzahl der Sender sowie der jeweils beauftragten Programme, über die allein die für die Mediengesetzgebung zuständigen Länder zu befinden haben. Mit freundlichen Grüßen