Rundfunkposten 2010-2018

Eine Aufstellung aller Posten der Ein und Ausnahmen für den öffentlich rechtlichen Rundfunk für die Jahre 2010-2018.

Falls Kosten aufkommen sollten, bitte ich Sie mich vorher zu informieren, jedoch sehe ich keinen Grund für zusätzliche Kosten und Mehraufwand.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Aufstellu…
An Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkposten 2010-2018 [#35600]
Datum
7. Januar 2019 03:28
An
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Aufstellung aller Posten der Ein und Ausnahmen für den öffentlich rechtlichen Rundfunk für die Jahre 2010-2018. Falls Kosten aufkommen sollten, bitte ich Sie mich vorher zu informieren, jedoch sehe ich keinen Grund für zusätzliche Kosten und Mehraufwand.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Januar 2019. Die Kommission zur Ermittlung des F…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
AW: Rundfunkposten 2010-2018 [#35600]
Datum
9. Januar 2019 17:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 7. Januar 2019. Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) ist als unabhängiges Sachverständigengremium nach § 3 Abs. 2 S. 4 LTranspG nicht zur Auskunft verpflichtet. Zuständig für die Beantwortung Ihrer Anfrage ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Wir haben Ihre Email an die zuständige Stelle zur Bearbeitung weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen

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Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
GZ 0831-0001#2019/0007-0201 212.0004 Antragsteller/in Maren_35600 Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten S…
Von
Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF)
Betreff
GZ 0831-0001#2019/0007-0201 212.0004 Antragsteller/in Maren_35600
Datum
11. Januar 2019 11:26
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, bitte beachten Sie das beiliegende Dokument/die beiliegenden Dokumente. Mit freundlichen Grüßen