Rundfunkrat WDR

Anfrage an: Landtag NRW

Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende,
warum wurde auch durch Ihre Frakion die "KRFD" in den Rundfunkrat des WDR berufen? Dieser ist klar queer-feindlich eingestellt und steht auch dem fundamentalistischen Opus Dei sehr nahe. Warum wurde nicht der Kinderschutzbund gewählt?

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. Juli 2021
  • Frist
    31. August 2021
  • Ein:e Follower:in
Philipp Riese
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landtag NRW Details
Von
Philipp Riese
Betreff
Rundfunkrat WDR [#225704]
Datum
28. Juli 2021 13:28
An
Landtag NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Fraktionsvorsitzende, warum wurde auch durch Ihre Frakion die "KRFD" in den Rundfunkrat des WDR berufen? Dieser ist klar queer-feindlich eingestellt und steht auch dem fundamentalistischen Opus Dei sehr nahe. Warum wurde nicht der Kinderschutzbund gewählt? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Riese Anfragenr: 225704 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/225704/ Postanschrift Philipp Riese << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Riese

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Landtag NRW
Sehr geehrter Herr Riese, mit E-Mail vom 28. Juli 2021 haben Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgese…
Von
Landtag NRW
Betreff
AW: Rundfunkrat WDR [#225704]
Datum
30. Juli 2021 11:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Riese, mit E-Mail vom 28. Juli 2021 haben Sie unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen eine Anfrage bei der Landtagsverwaltung eingereicht. Adressiert an die Fraktionsvorsitzenden beziehen Sie sich auf die Berufung des Verbandes kinderreicher Familien Deutschland e.V. (KRFD) in den Rundfunkrat des WDR. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen gilt für den Landtag nur für die Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben. Zu Ihrer Anfrage sind aus diesem Bereich keine Informationen vorhanden. Die Gesetzgebung gehört zu den parlamentarischen Angelegenheiten, auf die das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen keine Anwendung findet. Allerdings können Sie die Dokumente zum parlamentarischen Geschehen im Landtags über unsere Webseite abrufen. Die Parlamentsdokumentation stellt insoweit umfangreiche Dokumente zur Verfügung, die öffentlich zugänglich sind: https://www.landtag.nrw.de/home/dokumente_und_recherche/parlamentsdatenbank.html Sollten Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid benötigen, teilen Sie mir dies bitte mit. Ich weise Sie ferner darauf hin, dass Ihnen gemäß § 13 Absatz 2 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen das Recht zusteht, die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit anzurufen. Mit freundlichen Grüßen