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Rundfunkunternehmen "WDR"

Wie wird das Rundfunkunternehmen in der Statistik geführt?

Es ist allgemein bekannt, dass WDR per WDR-Gesetz gegründet wurde, somit müsste WDR in der Statistik als Unternehmen der Landesregierung geführt werden?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Rundfunkunternehmen "WDR" [#32887]
Datum
15. August 2018 19:17
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie wird das Rundfunkunternehmen in der Statistik geführt? Es ist allgemein bekannt, dass WDR per WDR-Gesetz gegründet wurde, somit müsste WDR in der Statistik als Unternehmen der Landesregierung geführt werden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die statistische Einheit "WDR Westdeutscher Rundfu…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: Rundfunkunternehmen "WDR" [#32887]
Datum
17. August 2018 07:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die statistische Einheit "WDR Westdeutscher Rundfunk Köln" ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts und wird im statistischen Unternehmensregister mit folgendem Wirtschaftszweig geführt: 60200 - Fernsehveranstalter. Diese Klassifizierung basiert auf einer fachstatistischen Erhebung. Bitte beachten Sie auch die methodischen Grundlagen des statistischen Unternehmensregisters, die ich Ihnen im Anhang mit beigefügt habe. Für Rückfragen bin ich gerne unter den unten angegebenen Adressen erreichbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Das Land NRW hat bei der Gründung von …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Rundfunkunternehmen "WDR" [#32887]
Datum
17. August 2018 10:33
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. 1. Das Land NRW hat bei der Gründung von WDR Geld- und Sachmittel für WDR gegeben, um Gründung und erste Betriebsaufnahme zu ermöglichen. Außerdem ist nach § 1 (1) des WDR-Gesetzes ein Insolvenzverfahren über das Vermögen der Anstalt unzulässig, somit muss das Land NRW im Falle einer solchen Situation für WDR finanziell einspringen. Und die komplette Finanzierung von WDR wird durch öffentliche Abgabe des Landes NRW (Rundfunkbeitrag) sichergestellt, somit trägt das Land NRW auch den kompletten Betrieb von WDR durch eigene öffentliche Abgabe mit. Wird in der Statistik abgebildet, dass es diese umfassende Verbindung zwischen dem Land NRW und WDR gibt? 2. Begriff "Staat". Staat = Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung. Im Punkt 1 wurde erwähnt, dass WDR komplett vom Land NRW abhängt (Gründung durch WDR-Gesetz / wird der Gesetz außer Kraft gesetzt - wird WDR liquidiert; Finanzierung bei drohenden Insolvenz; komplette Finanzierung durch öffentliche Abgabe des Landes NRW; auch die Höhe der Finanzierung wird fest vorgegeben; usw.). Auch die Tatsache, dass Rundfunkbeitrag seit 1.1.2013 statistisch als Steuer gebucht wird. Alles deutet darauf hin, dass WDR statistisch zum Land NRW gehört und dann zum Staat. Wird WDR somit beim Staat gebucht? PS. Eine andere Situation wäre vielleicht, dass WDR zwar per WDR-Gesetz gegründet würde, aber seine komplette Finanzierung am freien Markt frei beschaffen würde. In diesem Fall wäre WDR statistisch gesehen kein Teil des Landes NRW. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank und…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Rundfunkunternehmen "WDR" [#32887]
Datum
21. August 2018 13:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Statistische Unternehmensregister ist eine regelmäßig aktualisierte Datenbank und dient nach §13 (1) BstatG zur Vorbereitung und Erstellung von Bundesstatistiken sowie zu Auswertungszwecken. Quellen zur Pflege sind zum einen Daten aus Verwaltungsbereichen, wie z.B. der Bundesagentur für Arbeit (Angaben zu sozialversicherungspflichtig Beschäftigten) oder der Finanzbehörden (Angaben zu erwirtschafteten Umsätzen), und zum anderen Angaben aus einzelnen Bereichsstatistiken, wie z. B. aus Erhebungen des Produzierenden Gewerbes, des Handels und des Dienstleistungsbereichs. So basieren die Angaben im Statistischen Unternehmensregister auf Verwaltungsdaten und/oder den Ergebnissen fachstatistischer Erhebungen. Im vorliegenden Fall ergibt sich die Klassifizierung des WDR aus den Ergebnissen einer fachstatistischen Erhebung in den Wirtschaftszweig „60200 – Fernsehveranstalter“. Verweisen möchte ich Sie in diesem Zusammenhang noch auf die Methodik der Klassifikation statistischer Einheiten zu Wirtschaftszweigen, die Sie bitte über den folgenden Link finden: https://www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/GueterWirtschaftklassifikationen/Content75/KlassifikationWZ08.html . Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider fehlt in Ihrer Antwort immer noch …
An Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage: Rundfunkunternehmen "WDR" [#32887]
Datum
21. August 2018 15:26
An
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Leider fehlt in Ihrer Antwort immer noch der Zusammenhang zwischen WDR und dem Land NRW. In meiner Anfrage möchte ich wissen, wie der Zusammenhang zwischen WDR und dem Land NRW statistisch erfasst wird. 1. WDR ist kein gewöhnliches Unternehmen, sondern wurde per WDR-Gesetz gegründet und wird genauso liquidiert. 2. Seine kompletten Einnahmen basieren auch nicht wie bei jedem gewöhnlichen Unternehmen, sondern sind vom WDR-Gesetz fest vorgegeben. 3. Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen findet auf den WDR Anwendung. Das ist auch ungewöhnlich für einen gewöhnlichen Unternehmen. 4. Der Rundfunkbeitrag wird seit 1.1.2013 statistisch als Steuer gebucht. --> Somit wird WDR, statistisch gesehen, vom Land NRW durch Steuer finanziert. Auch das ist ungewöhnlich, dass ein Unternehmen durch Steuern komplett finanziert wird. Wird in der Statistik abgebildet, dass es diese umfassende Verbindung zwischen dem Land NRW und WDR gibt? Falls ja, wie? Wird WDR als Teil des Landes NRW statistisch erfasst? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 32887 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (StatRegG) w…
Von
Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Anfrage: Rundfunkunternehmen "WDR" [#32887]
Datum
22. August 2018 14:32
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in nach dem Gesetz über den Aufbau und die Führung eines Statistikregisters (StatRegG) wird gemäß § 13 (1) des Bundesstatistikgesetzes (BstatG) ein Statistikregister geführt. In diesem Statistikregister (Statistisches Unternehmensregister) dürfen zu den statistischen Einheiten Angaben gespeichert werden wie z. B. die Zahl der Beschäftigten, die erwirtschafteten Umsätze, Eintragungen in Handwerksrollen etc. Die hierfür genutzten Quellen sind in den §§ 2 bis 6 StatRegG definiert. Insofern bildet das Statistische Unternehmensregister die in § 1 gesetzlich definierten Merkmale ab. Die von Ihnen erfragten Merkmale sind nicht Bestandteil des Registereintrags. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.